Beim Finanzgericht Köln ist die Klage einer schwedischen Kapitalgesellschaft gegen das Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Nachweisanforderungen beim Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz anhängig. In einem Musterverfahren liegt die Problematik mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 vom 21.03.2013 sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind. Weiterlesen
Das Finanzgericht Hamburg hat die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden bejaht und von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgesehen. Der Brisanz des Themas angemessen wird sich nun der Bundesfinanzhof abschließend damit zu befassen haben. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht. Mit dem sogenannten Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang wird auch die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz neu geregelt.
Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) geht in die nächste Runde. Die für das Gesetz zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates haben der Länderkammer auf mehr als hundert Seiten Empfehlungen für eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit auf den Weg gegeben. Darunter auch der laute Ruf nach einer Änderung der Regelungen des § 8b Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz. Das Ziel ist, steuerliche Gestaltungen zu vermeiden, die sich aus der derzeitigen Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen ergeben. Darüber hinaus gefordert: Erweiterung der Konzernklausel als Ausnahme zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Körperschaftsteuergesetz, Maßnahmen zur Neutralisierung der Effekte hybrider Steuergestaltungen und zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung von Betriebsausgaben, Begrenzung der Zuzahlungen bei steuerneutralen Einbringungsvorgängen sowie eine Reihe weiterer Änderungen. Die Entscheidung über den Inhalt der Stellungnahme fällt der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. November 2014.
Seit 1. März 2013 können Streubesitzdividenden generell nur körperschaftsteuerpflichtig vereinnahmt werden, denn die in § 8b Körperschaftsteuergesetz vorgesehene Steuerbefreiung setzt nunmehr eine Mindestbeteiligung von 10 Prozent voraus. Diese Neuregelung gibt zu Zweifelsfragen Anlass, die bislang von der Finanzverwaltung nicht beantwortet wurden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main beschäftigt sich mit dem Problem des unterjährigen Hinzuerwerbs von Anteilen. Weiterlesen
Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen.
Diese Ausgabe befasst sich u. a. mit dem Vermittlungsergebnis zur künftigen Besteuerung des Streubesitzes.
Nur Besteuerung von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen vorgesehen. Anwendung ab 1.3.2013.
– Nur Besteuerung von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen vorgesehen. Anwendung ab 1.3.2013.
Ende vergangenen Jahres versagten die Länder einem Gesetz, mit dem eine Ungleichbehandlung in- und ausländischer Investoren hinsichtlich der Erhebung von Körperschaftsteuer auf Streubesitzdividenden beseitigt werden sollte, die erforderliche Zustimmung. Nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren gaben Bundestag und Bundesrat jetzt grünes Licht für die Änderung der Kapitalertragsteuer.
Am 14. Dezember 2012 haben die Länder einem Gesetz, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der so genannten Streubesitzdividende beseitigen sollte, die erforderliche Zustimmung versagt. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 29. Januar 2013 seine Arbeit aufgenommen und als erste Amtshandlung eine Arbeitsgruppe für eine Überarbeitung der Regelungen eingesetzt.