Software ist und bleibt ein immaterielles Wirtschaftsgut, so der Bundesfinanzhof (BFH) in konsequenter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung. Das gilt grundsätzlich auch bei Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist.
Software ist und bleibt ein immaterielles Wirtschaftsgut, so der Bundesfinanzhof (BFH) in konsequenter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung. Das gilt grundsätzlich auch bei Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist.