Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen als unangemessen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz anzusehen sind. Weiterlesen
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen als unangemessen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz anzusehen sind. Weiterlesen