Aktuelles und Wissenswertes rund um das Umsatzsteuerrecht. Weiterlesen
Steuern & Recht
Die wirksame Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises setzt in Fällen, in denen ein Unternehmer in einer Rechnung zunächst Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze ausgewiesen hat, voraus, dass der leistende Unternehmer den vereinnahmten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium geht aus praktischen Erwägungen davon aus, das eine zu Unrecht ausgewiesene bzw. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zusammen mit der Leistungserbringung entstehen und abgerechnet werden kann. Weiterlesen
Ist unklar, ob ein Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist, kann er die angefallenen Vorsteuerbeträge im Regelbesteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft fälschlicherweise Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat. Denn er ist in diesen Fällen ohnehin verpflichtet, die zu Unrecht ausgewiesene und geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären. Weiterlesen
Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids eine Rechtsprechungsänderung seitens des Bundesfinanzhofs entgegen, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne diese geänderte Ansicht des Gerichts gestanden hätte. Bezogen auf einen aktuell entschiedenen Fall bedeutet dies: Berichtigt der Leistende seine Rechnung, ist auch der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre. Der Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung ist insoweit unmaßgeblich.
Wenn ein Unternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, obwohl sie nicht oder nicht in dieser Höhe nach Gesetz entsteht, wird diese Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz geschuldet. Das Bundesfinanzministerium hat nun im Umsatzsteuer-Anwendungserlass klargestellt, wann in solchen Fällen die Steuer fällig wird.
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