Die Frage, ob eine Gruppenunterstützungskasse überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verlust der Körperschaftsteuerfreiheit den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, darf nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen beantwortet werden, sondern ist nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu untersuchen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben zu Einzelfragen hinsichtlich der Teilung von Versorgungsanrechten über Unterstützungskassen und Pensionszusagen nach Paragraf 6a Einkommensteuergesetz Stellung genommen.