Der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter Einschluss des zum Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gemäß § 7 Satz 2 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz Bestandteil des Gewerbeertrags. Weiterlesen
Steuern & Recht
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird bei einer Veräußerung von Mitunternehmeranteilen, die nach dem Kaufvertrag in zwei Teilschritten vollzogen wurde, bereits bei Übergang des ersten Teilanteils der Veräußerungsgewinn für den gesamten Anteil realisiert, weil auch der Kaufpreis für die zweite Tranche bereits feststeht und das Mitunternehmerrisiko der veräußernden Kommanditisten vollständig entfallen ist, beziehungsweise weil der Erwerber zugleich das wirtschaftliche Eigentum auch an den später übergehenden Teilanteilen erlangt hat. Weiterlesen