Nach einem bestimmten Bonusprogramm geleistete Zahlungen einer Genossenschaftsbank an ihre Mitglieder sind aufgrund fehlender überwiegender betrieblicher Veranlassung verdeckte Gewinnausschüttung. So das Finanzgericht Nürnberg in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung. Weiterlesen
Steuern & Recht
In dem Verfahren vor dem Finanzgericht Köln ging es um die Frage, ob einer Gesellschafter-Geschäftsführerin eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewinne aus Schwarzgeschäften zugerechnet werden kann, wenn ihr Ehemann diese Geschäfte für die GmbH tätigt und die Geschäftsführerin völlig auf eine Überwachung der Geschäfte verzichtet. Das Finanzgericht hat dies in seiner rechtskräftigen Entscheidung bejaht. Weiterlesen
Tritt nach Verkauf einer Forderung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der vorherige Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. Im Rahmen seiner Entscheidung nimmt der Bundesfinanzhof zum Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung und Schenkungsteuer Stellung. Dessen Ergebnis: Verdeckte Gewinnausschüttungen können nicht als Schenkung besteuert werden. Weiterlesen
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007 wurde durch § 32a KStG die Änderungsmöglichkeit von Einkommensteuerbescheiden im Fall der nachträglichen Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen eingeführt. Auch höchstrichterlich bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich einer diesbezüglichen Änderung, wenn die Einkommensteuerfestsetzungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig aber noch nicht festsetzungsverjährt waren. Weiterlesen
Versicherungsbeiträge, die mittelbar über eine konzernfremde Erstversicherung an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft im Ausland geleistet werden, stellen keine vGA dar, wenn es sich bei der Erstversicherung nicht um eine funktionslose Kapitalgesellschaft handelt und für die Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Der Bundesrat hat am 25. November 2011 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – kurz: BeitrRLUmsG) zugestimmt. Das Regelwerk setzt diverse europäische Richtlinienvorgaben in nationales Recht um und enthält eine Vielzahl steuerlicher Änderungen, etwa zur Sanierungsklausel oder zur beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Das Wortungetüm Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz nimmt damit kurzerhand die Stellung eines Jahressteuergesetzes 2011 ein und tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2012 in Kraft, einige Änderungen gelten jedoch bereits ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung, rückwirkend in allen offenen Fällen oder ab 2011.
Die Umqualifizierung von Zinsen in verdeckte Gewinnausschüttungen ist ein Verstoß gegen das im Dopelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz) verankerte Diskriminierungsverbot.