Die für den Bezug von Kindergeld vorgegebene Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes entsprechenden Zeitraum, wenn auch während dieses Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Weiterlesen