Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Die Verpachtungstätigkeit ist somit nicht begünstigt. Offen gelassen hat der BFH jedoch die umstrittene Rechtsfrage, ob die gesetzliche Regelung der dauerdefizitären Tätigkeiten mit den unionsrechtlichen Beihilfevorschriften zu vereinbaren ist.
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die sogenannte Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz nicht eingreift, wenn diese aufgrund des Abschlusses der Liquidation einer insolventen Kapitalgesellschaft zu einem endgültigen Wegfall der Verlustnutzungsmöglichkeit führt. Weiterlesen
Das Finanzgericht Hamburg hat erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c des Körperschaftsteuergesetzes geäußert und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Gegenstand der aktuellen Vorlage ist die Regelung, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden. Damit wird eine weitere Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Das Finanzgericht hat jetzt die amtliche Begründung des Beschlusses veröffentlicht. Weiterlesen
Hohe negative Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht ohne weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells.
Die Annahme eines Steuerstundungsmodells ergibt sich nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht ohne Weiteres aus dem bloßen Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee. Es handelt sich mangels vorgefertigten Konzepts insoweit nicht um ein Steuerstundungsmodell, wenn ein Anleger eine von ihm selbst oder von seinem Berater entwickelte oder modifizierte und individuell angepasste Investition umsetzt.
Der Bundesfinanzhof lässt eine horizontale Verlustverrechnung zwischen den dem pauschalen Abgeltungsteuertarif unterliegenden negativen Einkünften und den der tariflichen Steuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen zu. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass vom Steuerpflichtigen die sog. Günstigerprüfung beantragt wird. Weiterlesen
Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Weiterlesen
Anteilseignerwechsel und die Aufnahme neuer Investoren sind künftig ohne Wegfall nicht genutzter Verluste einer Körperschaft möglich. Dazu haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften beschlossen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2016 das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften beschlossen. Die Verabschiedung im Bundesrat ist voraussichtlich für den 16. Dezember 2016 vorgesehen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 4. November 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften Stellung genommen. Die Empfehlungen der Länderkammer sahen verschiedene gesetzestechnische Korrekturen und Ergänzungen vor. Nunmehr liegt der Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu den Bundesratsanliegen vor. Weiterlesen