In dem Definitiveffekt der Mindestbesteuerung nach § 10 Abs.2 Körperschaftsteuergesetz, d.h. wenn es zu einer vollständigen Beseitigung der Abzugsmöglichkeit oder zu einem Ausschluss des Verlustausgleichs kommt, sieht der Bundesfinanzhof einen gleichheitswidrigen Eingriff in den Kernbereich des ertragsteuerlichen Nettoprinzips. Darüber muss nun abschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof hat erneut entschieden, dass finale ausländische Betriebsstättenverluste beim inländischen Stammhaus zu berücksichtigen sind; das Gericht hat dabei den Begriff der Finalität aus tatsächlichen Gründen weiter präzisiert. Weiterlesen
Die seit 2004 geltende Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt. Weiterlesen
Der in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweis auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient lediglich der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelung über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf Ebene des Investmentfonds. Weiterlesen
Die sogenannte Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Fällen zur Schuldzinsenbegrenzung wegen Überentnahmen (nach § 4 Absatz 4a EStG) entschieden: Der in einem Verlustjahr nach Saldierung mit Einlagen verbliebene Einlagenüberschuss ist zuerst mit dem höheren laufenden Verlust zu verrechnen, wodurch die Summe der in den früheren Verlustjahren getätigten Entnahmen weiter die Ausgangsgröße der (schädlichen) Überentnahme bildet. Die Richter folgen damit der Verwaltungsauffassung. Weiterlesen
Mit dem Beschluss des Finanzgerichts Hessen vom 7. Oktober 2010 sowie mit dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. November 2010 liegt die erste Rechtsprechung zur Vorschrift des Paragraf 8 c Körperschaftsteuergesetz vor. Beide Urteile beschäftigen sich mit dem Thema des unterjährigen Wechsels des Anteilseigners an einer Kapitalgesellschaft und der damit gegebenenfalls verbundenen Frage, ob bis dahin nicht genutzte Verluste (Verlustvorträge) noch mit einem laufenden positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs verrechnet werden können. Da beide Urteile von beträchtlicher Tragweite sein können, verschafft Ihnen der nachfolgende Beitrag einen ersten Überblick und zeigt Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.
Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr für künftige und noch offene Jahre gesondert festgestellt werden, wenn in den abgelaufenen, bereits verjährten Jahren ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte zur Komensation vorhanden waren.
Der BFH hatte die Mindestbesteuerung ursprünglich als unverständlich beurteilt und deshalb wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nachdem dieses den Vorlagebeschluss als unzulässig verworfen hatte, war der BFH nun zur Anwendung verpflichtet und hat die Vorschrift in zwei Verfahren zugunsten der klagenden Steuerpflichtigen ausgelegt.