Bereits seit dem 8. Juli 2015 liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ vor. Nach langwierigen politischen Debatten hatte der Bundestag am 24. Juni 2016 das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzt jedoch in seiner Sitzung vom 8. Juli 2016 die Zustimmung verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir erklären die voraussichtlich neue Rechtslage und wie sich Unternehmer auf die neue Situation vorbereiten sollten.
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Bereits seit Juli vergangenen Jahres liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ vor. Nach langwierigen politischen Debatten hat der Bundestag nun am 24. Juni 2016 das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet. Wir erklären, wie das neue Recht aussieht und wie sich Unternehmer auf die neue Rechtslage vorbereiten sollten.
Bereits seit 8. Juli 2015 liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ vor. Nach langwierigen politischen Debatten hat sich die Koalition nun endlich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt.
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht.