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Steuern & Recht

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Voller steuerlicher Abzug der Versorgungsleistungen an geschiedene Ehefrau


Zahlungen von Altersrenten an die geschiedene Ehefrau sind nicht als Unterhaltsleistungen nur beschränkt berücksichtigungsfähig, sondern als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar – auch wenn der Versorgungsausgleich nicht nach der Legaldefinition der §§ 1587f BGB, sondern im Rahmen des Ehegattenvertrages erfolgte. Weiterlesen