Zahlungen von Altersrenten an die geschiedene Ehefrau sind nicht als Unterhaltsleistungen nur beschränkt berücksichtigungsfähig, sondern als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar – auch wenn der Versorgungsausgleich nicht nach der Legaldefinition der §§ 1587f BGB, sondern im Rahmen des Ehegattenvertrages erfolgte. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben zu Einzelfragen hinsichtlich der Teilung von Versorgungsanrechten über Unterstützungskassen und Pensionszusagen nach Paragraf 6a Einkommensteuergesetz Stellung genommen.