Heute hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Erlass über steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten aufgrund der vom Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Schäden veröffentlicht. Ebenfalls an diesem Tag wurden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. März 2020 zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2), wonach bis zum 31. Dezember 2020 bei von der Pandemie wirtschaftlich nachteilig Betroffenen regelmäßig nicht vollstreckt werden soll, auch Fälle erfasst, in denen die Steuerrückstände aus der Zeit vor Eintritt der Pandemie stammen. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass der Vollstreckungsschutz sich nicht auf Rückstände aus Gewerbesteuern erstreckt. Weiterlesen
Zur Vermeidung unbilliger Härten gewährt die Finanzverwaltung Steuerpflichtigen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, verschiedene steuerliche Erleichterungen. Unter anderem soll unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 19.März 2020 festgelegt hat. Diese Verwaltungsanweisung erfasst allerdings nicht bereits vor dem 19. März 2020 ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei Übermittlung eines Vollstreckungstitels (Beitreibungsersuchen) durch einen Mitgliedstaat der EU die Instanzen des Staats, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat, prüfen müssen, ob die Vollstreckung dieses Titels die öffentliche Ordnung (ordre public) dieses Mitgliedstaats beeinträchtigt, insbesondere wenn der in Deutschland ansässige Steuerpflichtige substantiiert besondere Umstände vorgetragen hat, die einen solchen Verstoß zumindest möglich erscheinen lassen.