Die Weigerung der niederländischen Steuerverwaltung, die an ein ausländisches verbundenes Unternehmen gezahlten Darlehenszinsen zum Abzug zuzulassen, steht im Widerspruch zur unionsrechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit. Anders verhält es sich hinsichtlich der Weigerung, Währungsverluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in zwei verbunden Rechtssachen entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer US-amerikanischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Personengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag. Weiterlesen
Eine nationale (hier: schwedische) Regelung, nach der Währungsverluste anlässlich der Veräußerung einer ausländischen Tochtergesellschaft vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen sind, ist mit dem EU-Recht vereinbar und stellt keinen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Weiterlesen
Verluste aus der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Solche Währungskursschwankungen gehörten bis zur Einführung der Abgeltungssteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, sofern es sich nicht um private Veräußerungsgeschäfte handelte.