Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen gezahlt werden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Werbungskosten-Abzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Einkommensteuergesetz findet nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann Anwendung, wenn Ausgaben aus 2009 mit Kapitalerträgen aus 2008 zusammenhängen.
Die im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 – vor dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – angefallenen Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem Schreiben zur Möglichkeit des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs bei Lizenz- bzw. Nutzungsgebühren die an ausländische Empfänger gezahlt werden Stellung. Vorausgegangen waren zwei Urteile des Bundesfinanzhofs, der darin die Kriterien für einen solchen Nettoabzug beim Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz dargelegt hatte. Weiterlesen
Laut einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler ist beim Bundesfinanzhof ein weiteres Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit von § 20 Absatz 9 Einkommensteuer anhängig, der einen Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer ausschließt. Weiterlesen
In einem Urteil vom 19. Februar 2013 hat der Bundesfinanzhof abermals präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit langjährig leerstehenden Gewerbeobjekten entstehen, als Werbungskosten abziehbar sind. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 11. Dezember 2012 die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Weiterlesen
Die zeitnahe Veräußerung einer vermieteten Immobilie spricht auch dann gegen eine für den Werbungskostenabzug notwendige Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die erwerbende gewerblich geprägte KG die Vermietung fortführt und der Steuerpflichtige an ihr beteiligt ist.
Die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen kann durch die Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten gemindert werden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt einen Anwendungserlass für die Zeit vor 2009 herausgegeben.