Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Kosten für einen Zivilrechtsstreit (privates Baurecht) für das Streitjahr 2011 als außergewöhnliche Belastung anerkannt, obwohl die Kläger den Zivilrechtsstreit verloren haben. Der Bundesfinanzhof wird sich nun – wie auch in einigen anderen ähnlich gelagerten Fällen – dazu äußern müssen. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig sind; die faktische „Steuerfreiheit“ bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen. Weiterlesen
Themen u. a.: Referentenentwurf zum Country-by-Country Report, Meilicke: Verfassungsbeschwerde gescheitert, Rechtsmittel wg. Unvereinbarkeit der Sanierungsklausel eingelegt, Fahrtkosten bei Vermietungseinkünften, die PwC Innovationsstudie „Steuerliche Anreize statt direkter Zuschüsse“, sowie zahlreiche BFH-Urteile zur Geltendmachung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung. Weiterlesen
Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld für „materielle und immaterielle Schäden“ wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. In insgesamt vier weiteren (als NV-Entscheidung bekanntgegebenen) Urteilen hat sich das oberste Steuergericht ebenfalls mit diesem Thema befasst. Weiterlesen
Die Kosten eines Zivilprozesses sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine außergewöhnlichen Belastungen. Etwas anderes könne ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Die obersten Finanzrichter vollzogen damit eine unerwartete Änderung der Rechtsprechung.
Die Finanzverwaltung wird das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Zulässigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden. Dies geht aus einem hierzu ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.
Der Bundesfinanzhof ändert seine bisherige Rechtsauffassung: Kosten eines Zivilprozesses können jetzt unter bestimmten Konstellationen unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Bisher war ein Abzug nur sehr eingeschränkt zulässig.