Menschen- und Umweltrechte in der Lieferkette: Mehr als eine lästige Compliance-Aufgabe

Nach intensiven Diskussionen steht das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in den Startlöchern. Wieso das eine gute Nachricht für Unternehmen ist.

Viele Unternehmen denken beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erstmal an den hohen regulatorischen Umsetzungsaufwand. Doch das wird der Gesetzesinitiative nicht gerecht, denn mit der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen gehen für Unternehmen viele Vorteile einher: Eine transparente Lieferkette stärkt das Vertrauen der Stakeholder, reduziert Risiken, beschleunigt das Unternehmenswachstum und senkt die Kosten. In diesem Blogbeitrag gehen die Expertin Mirjam Kolmar und ich auf Besonderheiten des LkSG ein und erklären, wann Unternehmen aktiv werden müssen.

Nach intensiven Diskussionen hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) am 11. Juni 2021 die notwendige Mehrheit (412 Ja / 159 Nein / 59 Enthaltungen) im Bundestag erhalten und wird am 1.1.2023 in Kraft treten.

Ziel des LkSG ist es, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, indem Unternehmen verpflichtet werden, menschenrechtliche Vereinbarungen aus völkerrechtlichen Verträgen und wichtige Umweltabkommen entlang ihrer globalen Lieferketten einzuhalten. Dazu zählen unter anderem das Verbot der Beschäftigung von Kindern oder Personen in Zwangsarbeit, das Verbot der Missachtung geltender Pflichten des Arbeitsschutzes, die Achtung der Koalitionsfreiheit und angemessener Löhne, das Verbot schädlicher Umweltverschmutzungen oder übermäßigen Wasserverbrauchs, die Einhaltung des Minamata (Quecksilber) und des Stockholmer (persistente organische Schadstoffe) Übereinkommens, das Verbot der Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle, das Verbot widerrechtlicher Zwangsräumung oder Landentzugs sowie das Verbot der Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften, wenn dadurch Menschenrechtsverletzungen drohen.

Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen?

  • Ungeachtet ihrer Rechtsform müssen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern sowie ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und mind. 3.000 Arbeitnehmern im Inland ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten ab 1. Januar 2023 nachkommen.
  • Ab 2024 soll das Gesetz bereits für Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern gelten.
  • Kleine und mittelgroße Unternehmen sind indirekt ebenfalls betroffen, da sich die Sorgfaltspflichten der Anwender auch auf deren Zulieferer beziehen.
  • Zu den Pflichten zählen die Einrichtung eines menschenrechtlichen Risikomanagements und die Durchführung jährlicher und anlassbezogener Risikoanalysen, die Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten und die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie Dokumentations- und Berichterstattungspflichten.
  • Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die BAFA prüft die Berichterstattung und wird nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, um die Einhaltung der o.g. Sorgfaltspflichten zu kontrollieren und Verstöße durch die Anordnung von Maßnahmen zu verhindern. Im Falle vermuteter Verstößen kann es zu vor-Ort Prüfungen durch die BAFA kommen und es drohen Konsequenzen wie Zwangsgelder und bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Bußgelder.
  • Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes mit einer Geldbuße belegt worden, wird es bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.
  • Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist die zivilrechtliche Haftung explizit ausgeschlossen.

Welche Vorteile stecken in einer gewissenhaften Umsetzung?

Eine transparente und verantwortungsvoll gestaltete Wertschöpfungskette, wie sie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorschreibt, ist nicht nur eine lästige Compliance-Aufgabe, sondern bedeutet eine echte Chance!

Denn die Umsetzung bringt zahlreiche Vorteile:

Vertrauen stärken: Compliance mit dem LkSG leistet einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt. Dadurch wir das Vertrauen der Stakeholder gestärkt – von den Zulieferern über die eigenen Mitarbeiter:innen bis hin zu den Kund:innen.

Risiken reduzieren: Gleichzeitig sinken die Risiken, wenn eine Organisation die aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben proaktiv einhält, die potenziellen Gefahren aktiv steuert und auch soziale und umweltbezogene Risiken mit einbezieht.

Wachstum befeuern: Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in den Lieferketten beschleunigt zudem das Unternehmenswachstum: Organisationen können sich so vom Wettbewerb abheben und eine Vorreiterrolle in ihrer Branche einnehmen.

Kosten senken: Compliance mit dem LkSG verstärkt den Anreiz, die globalen Lieferketten zu digitalisieren und somit nicht nur die Transparenz, sondern auch die Effizienz zu erhöhen. Dadurch sinken die Kosten.

Es lohnt sich! Nicht nur aus Compliance-Sicht

Eine transparente und verantwortungsvoll gestaltete Lieferkette führt also zu weit mehr als der Achtung von Menschenrechten und der Einhaltung umweltbezogener Pflichten: Für Unternehmen sollte deshalb nicht der Umsetzungsaufwand im Vordergrund stehen, sondern die Vorteile, die mit der Einhaltung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verbunden sind.

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