MiFID II Delegierte Rechtsakten - Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen

Ausgehend von den üblichen Fristen und Zeiträumen im Europäischen Gesetzgebungsverfahren kann zum aktuellen Zeitpunkt mit einer Anwendbarkeit ab Oktober 2022 gerechnet werden.

Das am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Sustainable Finance Paket enthält neben den Vorschlägen für die Delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie und eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) sechs delegierte Rechtsakte, die zahlreiche Änderungsvorschläge der hauptsächlich für Anlage- und Versicherungsberatung geltenden Rechtsgrundlagen beinhalten.

Zwei der delegierten Rechtsakte sind die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 sowie die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593, die Anforderungen der MiFID II konkretisieren. In unserem heutigen Blogbeitrag greifen wir die vorgesehenen Anpassungen in der Anlageberatung aufgrund der Änderungsvorschläge zu diesen zwei wesentlichen MiFID II Delegierten Rechtsakten auf.

Den vollständigen Blogbeitrag stellen wir Ihnen im kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus zur Verfügung: Link zum Beitrag in PwC Plus.

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Daniel Wildhirt

Daniel Wildhirt

Partner, Banking Leader Advisory
Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 9585-2950

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