BaFin - Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen
Die nachhaltige Ausrichtung eines Investmentvermögens muss aus den Verkaufsunterlagen und den Anlagebedingungen hervorgehen.
Vor dem Hintergrund, dass das Anlegerinteresse an nachhaltig ausgerichteten Fonds stetig steigt, es aber derzeit keinerlei Vorschriften dazu gibt, unter welchen Voraussetzungen ein Investmentvermögen namentlich als „nachhaltig“ oder „grün“ bezeichnet oder es als solches vertrieben werden darf, hat die BaFin in ihrem am 2. August 2021 zur Konsultation veröffentlichten Entwurf einer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen entsprechende Anforderungen formuliert.
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Daniel Wildhirt
Partner, Banking Leader Advisory
Frankfurt am Main