Auswirkungen der Taxonomie-Verordnung für Banken im Kontext IT und Datenmanagement
Grundsätzlich ist die angestrebte Ziellösung für die IT- und Datenlandschaft stark von der Nachhaltigkeitsambition abhängig.
EU Taxonomie-Verordnung im Bankensektor
Die Bedeutung der Taxonomie-Verordnung für Banken
Im Rahmen des übergeordneten EU Green Deals enthält die Taxonomie Verordnung (VO) technische Beurteilungskriterien zur Einstufung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und kann somit als Klassifizierungssystem zur Kontrolle und Steuerung von Kapitalströmen gesehen werden. Die Verordnung umfasst insgesamt 6 Umweltziele. Die technischen Beurteilungskriterien liegen derzeit für die Umweltziele 1. “Klimaschutz” und 2. “Anpassung an den Klimawandel” vor, für die anderen Umweltziele 3. “Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen”, 4. “Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft”, 5. “Vermeidung von Verschmutzung” und 6. “Schutz von Ökosystemen und Biodiversität” stehen diese noch aus. Kurz gefasst, liefert die Taxonomie eine gemeinsame Definition dessen was ein grünes Asset ist und was nicht. Dementsprechend bildet dieses Klassifizierungssystem die Basis für weitere politische Projekte wie den EU Green Bond Standard. Die Taxonomie Verordnung ist aber nicht nur ein Klassifizierungssystem für grüne Assets, sondern beinhaltet auch neue Berichtspflichten. Im Rahmen der Taxonomie-VO müssen neue Nachhaltigkeits-Kennzahlen, z. B. die Green Asset Ratio, und Reporting Templates im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht werden. Banken sind für die Berichtsjahre 2021 und 2022 verpflichtet hierzu eine reduzierte Version der Taxonomie-Meldung vorzulegen. Diese reduzierte Meldung umfasst die Offenlegung der taxonomiefähigen Vermögenswerten anteilig am Gesamtvermögen im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung. Darüber hinaus sind qualitative Informationen sowie der Anteil und die Unterteilung der nicht-taxonomiefähigen Vermögenswerte in weiteren Kennzahlen offenzulegen. Ab dem Berichtsjahr 2023 erfolgt die Berechnung und Veröffentlichung der detaillierten KPI (taxonomiekonforme / “aligned” wirt. Aktivitäten) und qualitativen Informationen, mit Ausnahme derjenigen für Gebühren und Provisionen, sowie der Handelsbestände (Berichtsjahr 2025). Die Auswirkungen auf die IT Landschaft sind weitreichend, insbesondere mit neuen Anforderungen an die ESG Datenerhebung sowie die Datenverarbeitung bis hin zum Reporting. Im Hinblick auf zukünftige Erweiterungen der Taxonomie, z.B. die Ausarbeitung der technischen Beurteilungskriterien der Umweltziele 3 ff. in 2022 und der Integration einer “Sozialen Taxonomie”, ist es daher umso wichtiger, auf ein flexibles und erweiterbares IT-Lösungsdesign zu setzen.
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Dr. Sven Kilz
Partner
Köln