Bundesbank finalisiert die Vorgaben zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta, FinStabDEV)

Über die Verordnung zur Datenerhebung kommt die Bundesbank ihrer Aufgabe der Identifikation von Risiken für die Finanzstabilität im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen nach

Durch die am 2. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung – FinStabDEV)“, ergab sich die Anforderung an die Bundesbank, Richtlinien für diese Datenerhebung auszuarbeiten. Details hierzu wurden bereits im Februar 2021 auf unserem Regulatory Blog dargestellt. Die finale Veröffentlichung der Richtlinie zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) sowie die Allgemeinverfügung über die Ausgestaltung der Datenerhebung erfolgte am 29.09.2021 und beinhaltet die Meldevorschriften, FAQs sowie Validierungsregeln, welche für die FinStabDEVMeldung benötigt werden. Der erste Meldestichtag ist der 31.03.2023, womit eine relativ geringe Umsetzungszeit von 18 Monaten verbleibt, um die Meldefähigkeit herzustellen.

Über die Verordnung zur Datenerhebung kommt die Bundesbank ihrer Aufgabe der Identifikation von Risiken für die Finanzstabilität im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen nach. Meldepflichtige werden aufgefordert Daten bzgl. der vergebenen Darlehen sowie zum Darlehensnehmer und dem Darlehensobjekt (Wohnimmobilie) in Kombination mit bankinternen Risikokennzahlen und spezifischen Relationen in Zusammenhang mit der Vermögenssituation des Darlehensnehmers und dem zu finanzierenden Objekt zu melden.

Nach § 2 Abs. 2 (5) FinStabDEV sind folgende Geschäfte FinStabDEV relevant:

  • Darlehen für den Erwerb oder der Erhaltung von Eigentumsrechten oder dinglichen Nutzungsrechten.
  • Darlehen für den Erwerb oder der Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten an einem zu Wohnzwecken bebaubaren Grundstück oder mit mehreren Wohnimmobilien bebauten Grundstück.

Nach der finalen Veröffentlichung ergeben sich jetzt für die Meldepflichtigen konkrete Schritte zur Herstellung der Meldefähigkeit. Dabei sind diverse Komplexitätstreiber zu berücksichtigen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen der finalen Richtlinie im Vergleich zur Entwurfsfassung dar.

Erfahren Sie mehr zu den wesentlichsten Punkten und zu den nächsten Schritten zur Herstellung der Meldebereitschaft im kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus. Link zum Beitrag in PwC Plus.

Kontakt

Daniel Wildhirt

Daniel Wildhirt

Partner, Banking Leader Advisory
Frankfurt am Main

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