Das EU Ecolabel – Ein Gütesiegel zur Zertifizierung umweltverträglicher Finanzdienstleistungen für Privatkunden

Diese Zertifizierung ermöglicht es den Herstellern, ihre Finanzprodukte mit einem Umweltgütesiegel zu verkaufen, sofern diese die Kriterien nach EU-Umweltzeichenverordnung (66/2010) erfüllen.

Verbraucher:innen achten zunehmend auf Nachhaltigkeit, so auch bei ihren Finanzprodukten. Doch bisher war es durch verschiedene nationale / regionale Gütesiegel mit verschiedenen Anforderungen schwierig auf einen Blick zu erkennen, wie nachhaltig diese Produkte wirklich sind. Dies soll sich durch das EU-Ecolabel nun ändern.

Was verbirgt sich hinter dem EU-Ecolabel?

Beim EU-Ecolabel handelt es sich um eine freiwillige Zertifizierung von „grünen“ Finanzprodukten bzw. Finanzdienstleistungen, welche zur Identifikation von umweltverträglichen Investitionen dient. Diese Zertifizierung ermöglicht es den Herstellern, ihre Finanzprodukte mit einem Umweltgütesiegel zu verkaufen, sofern diese die Kriterien nach EU-Umweltzeichenverordnung (66/2010) erfüllen. Vergeben wird das EU-Ecolabel für die vom Hersteller erbrachte Finanzdienstleistung und nicht für das Finanzprodukt direkt.

Produkte und Kriterien im Überblick

Mit Start des EU-Ecolabels können laut dem aktuellen technischen Report eine ausgewählte Gruppe von „grünen“ Finanzprodukten mit dem EU-Ecolabel zertifiziert werden. Zu den möglichen zertifizierbaren Finanzprodukten zählen alle Anlageprodukte, die der PRIIP-Verordnung unterliegen. Diese sind zum Beispiel Aktien-, Renten und Hybridfonds, einschließlich UCITS, AIMs und IBIPs und Spareinlagen und Festgeldkonten. Künftige Erweiterungen auf andere Finanzprodukte bzw. die dahinter liegende Finanzdienstleistung sind denkbar.

Damit eine Finanzdienstleistung und das damit verbundene Produkt mit dem EU-Ecolabel zertifiziert werden kann und zu den besten auf dem Markt vorhandenen Finanzprodukten für Privatkunden in Bezug auf Umweltverträglichkeit zählt, müssen bestimmte Kriterien in den folgenden sieben Hauptbereichen erfüllt werden:

  1. Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Diese Kriterien stellen eine Investition in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nach der EU-Taxonomie Verordnung sicher. Je nach Produkt unterscheidet sich der hierfür einzuhaltende Schwellenwert.
  2. Ausschluss von Aktivitäten aufgrund von Umweltaspekten. Der Ausschluss soll Investitionen in nach der EU-Taxonomie Verordnung umweltschädliche Aktivitäten verhindern.
  3. Ausschluss von Aktivitäten aufgrund von sozialen und Governance Aspekten. Der Ausschluss soll Investitionen in Aktivitäten verhindern, die nicht den sozialen und Governance-Standards nach EU-Taxonomie Verordnung in Bezug auf soziale Mindestgarantien erfüllen.
  4. Dokumentierter Engagement-Dialog. Die Dokumentation der Engagement-Politik zur Erreichung der EU-Taxonomie Ziele durch die Fondsmanager:innen wird zusätzlich vorausgesetzt, inkl. entsprechender Nutzung der Stimmrechte. Außerdem sind Fondsmanager:innen zum Dialog mit den im Portfolio befindenden Unternehmen verpflichtet. Darüber hinaus können ggf. weitere Formen der Kommunikation mit Aktionär:innen verlangt werden.
  5. Maßnahmen zur Verbesserung des Einflusses auf Investor:innen. Eine weitere Voraussetzung stellt die Meldung der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Anleger:innen und der Maßnahmen zur Verbesserung dieser Auswirkungen durch Fonds- und Einlagenmanager:innen dar. Zusätzlich wird hierfür die Bereitstellung von Reports vorausgesetzt. Diese Meldepflicht zielt darauf ab, Fondsmanager:innen zu ermutigen, Auswirkungen ihrer Dienstleistungen auf Anleger:innen zu verbessern.
  6. Informationen für Kleinanleger:innen. Hier wird die mindestens jährliche Bereitstellung von Informationen zu Umwelt- und sozialen Performance, der Überwachung der Compliance und der Methodik sowie ein entsprechender Jahresbericht gefordert. Durch diese Pflicht zur Berichterstattung soll generelle Transparenz und eine gut informierte Entscheidung der Anleger:innen sichergestellt werden.
  7. Informationen auf dem EU-Umweltzeichen. Hierbei handelt es sich um konkrete Anweisungen zur korrekten Verwendung des EU-Ecolabels nach den EU-Ecolabel-Guidelines. Bei Verwendung des optionalen Etiketts mit Textfeld werden zudem dort auszuweisende Statements vorgegeben.

Eine Zertifizierung kann sich lohnen

Eine regulatorische Verpflichtung zur EU-Ecolabel-Zertifizierung besteht nicht. Doch Nachhaltigkeit rückt zunehmend in den Fokus und wird von Kunden auch von ihrer Bank erwartet. Dabei fordern knapp 90% der von PwC im Jahr 2021 befragten Personen einen Beitrag der Banken zur Erreichung der Klimaziele, zwei Drittel der Befragten haben zudem das Gefühl, ihre Bank engagiere sich nicht ausreichend bezüglich Nachhaltigkeit.1 Insbesondere jüngere Menschen gaben an, sie seien bereit zu einer Bank zu wechseln, wenn diese mehr nachhaltige Produkte anbietet. Regelmäßige Vorwürfe im Bereich Greenwashing haben das Vertrauen von Kunden geschwächt. Gleichzeitig sind Einwertungen von Produkten bezüglich ihres Anteils gemäß Taxonomie, Offenlegungs-Verordnung oder ihrer Ausschlusskriterien (siehe MiFID & IDD) zu komplex für einen schnellen und intuitiven Kundenüberblick. Um dieses Potenzial ausschöpfen zu können, stehen Banken vor der Herausforderung, das Vertrauen der Kunden in „grüne“ Finanzprodukte zu stärken. Deshalb sollten Banken auf ein EU-weites, vertrauenswürdiges Kennzeichen für „grüne“ Finanzprodukte setzen und das Signal an Kunden und Wettbewerber senden, die angebotenen Finanzprodukte entsprechen internationalen Standards.

Zeitplan gesetzt

Die EU-Kommission berät nun über die Kriterien zur Zertifizierung und den Umfang der mit dem EU-Ecolabel zertifizierbaren Produkte bzw. Finanzdienstleistungen. Offiziell wird hierfür eine Entscheidung für Q3 2022 erwartet. Offen ist noch, wer die Zertifizierung prüfen und ausstellen wird.

1 Siehe PwC-Studie 2021: The state of ESG disclosure in Asset & Wealth Management – From fund issuer to end investor

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Kontakt

Daniel Wildhirt

Daniel Wildhirt

Partner, Banking Leader Advisory
Frankfurt am Main

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