SFDR 2.0 nimmt konkrete Formen an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten.

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Die geplante Reform bedeutet mehr als eine Anpassung der Offenlegungspflichten: An die Stelle der bisherigen Artikel-8- und Artikel-9-Logik sollen drei verbindliche Produktkategorien treten: ESG Basics, Transition und Sustainable.

Auch wenn zentrale Details noch Gegenstand der Trilog-Verhandlungen sind, zeichnet sich der künftige Rahmen bereits deutlich ab. Für Finanzunternehmen lohnt es sich daher, frühzeitig zu prüfen:

  • Wie ist das bestehende Produktportfolio künftig einzuordnen?
  • Welche Daten und Prozesse müssen angepasst werden?
  • Welche strategischen Chancen ergeben sich aus den neuen Kategorien?

Im aktuellen Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die Positionen von Kommission, Rat und Parlament, die noch offenen Fragen und die möglichen Auswirkungen auf Asset Manager.

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Martin Weirich

Martin Weirich

Partner, Co-Lead Financial Services Consulting

Frankfurt am Main