Höhere Kapitalverzinsung
Die Bundesnetzagentur bessert bei den Zinssätzen für Gas- und Stromnetze nach – vorübergehend.
Die steigenden Zinsen an den Kapitalmärkten zeigen eindrücklich, warum es problematisch ist, wenn die Regulierung von Gas- und Stromnetzbetreibern vergangenheitsorientiert ist. Denn mit den geltenden Zinssätzen für die vierte Regulierungsperiode (für Gasnetzbetreiber: 2023 bis einschließlich 2027; für Stromnetzbetreiber: von 2024 bis einschließlich 2028) erfolgt kein adäquater Rückfluss an die Unternehmen.
Anpassungen nur für Neuinvestitionen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dies erkannt und will ab 2024 für Neuinvestitionen eine höhere Kapitalverzinsung gewähren: Im Raum steht ein höherer Eigenkapitalzinssatz von 7,09 statt 5,07 Prozent sowie ein höherer pauschaler Fremdkapitalzinssatz. Unerfreulich ist jedoch: Die BNetzA will diese Anpassungen nur übergangsweise für ein bis fünf Jahre im Kapitalkostenaufschlag nach § 10a ARegV gewähren – anders als sie es im Oktober 2021 bei der Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes von 5,07 Prozent für die vierte Regulierungsperiode in Aussicht gestellt hat.
Ermittlung des Basiszinses
Bei der Eigenkapitalverzinsung will die Behörde den Basiszins jährlich aktualisieren. Bislang wurde der Basiszins aus dem Zehnjahresdurchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 bestimmt (im Ergebnis: 0,74 %). Nun soll bei Strom- und Gasnetzbetreibern für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag der vierten Regulierungsperiode der jeweilige Jahreswert herangezogen werden. Der Wert für 2024 ist aktuell noch nicht bekannt. Anhand des Basiszinses im ersten Quartal 2023 prognostiziert die BNetzA einen Wert von 2,79 Prozent, sodass zuzüglich eines unveränderten und unbereinigten Wagniszuschlags daraus ein Eigenkapitalzinssatz von 7,09 Prozent resultiert. Aktuell ist der Basiszins noch höher, weswegen wahrscheinlich auch der endgültige Zinssatz noch steigen wird.
Fremdkapitalzins steigt erheblich
Bei der Fremdkapitalverzinsung hat die BNetzA einen vergleichbaren Ansatz beschlossen: Anstelle eines unveränderten pauschalen Fremdkapitalzinses, der sich aus dem Zehnjahresdurchschnitt von Zinsreihen des Basisjahres ergibt, wird für Stromund Gasverteilnetzbetreiber die Regelung für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber übernommen. Damit kommt ein Jahreswert zur Anwendung, der erst nachträglich feststeht. Basis für die Prognose sollen die Werte des ersten Quartals des Vorjahrs sein. Für 2024 ergibt dies zunächst einen Fremdkapitalzinssatz von 4,17 Prozent – also erheblich mehr als die bisherigen Werte (2,02 % für Gas-, 1,71 % für Stromnetzbetreiber).
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Jan-Frederik Zöckler
Kontakt
Prof. Dr. Rainer Bernnat
Partner
Frankfurt am Main