Veröffentlichung der 6. MaRisk-Novelle
Eine kombinierte Reihe der PwC Blogs zu Risk und Regulatory
Am 16. August 2021 hat die BaFin die 6. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) veröffentlicht. Darin hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie die EBA Leitlinien zu Auslagerungen umgesetzt. Daneben wurden auch einzelne Anforderungen aus den EBA-Leitlinien zum Management von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Sicherheitsrisiken einbezogen.
Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Mitnichten: Gegenüber den Konsultationsentwürfen haben sich zahlreiche Änderungen und Klarstellungen ergeben. Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- den Umgang mit notleidenden Forderungen
- den gesamten Auslagerungszyklus von der Risikoanalyse über die Ausgestaltung des Auslagerungsvertrags bis hin zur Steuerung und Überwachung der Risiken der Auslagerung
- Risikosteuerungs- und -controllingprozesse, IT- und Notfallmanagement, Risikotragfähigkeitsrechnungen und Stresstests
- Datenmanagement,, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten
Was dies im Einzelnen für die Institute bedeutet und welche Herausforderungen im Rahmen der bevorstehenden Umsetzung der jeweiligen Vorgaben auf die Institute zukommen, stellen wir Ihnen in einer kombinierten Reihe in unseren PwC Blogs zu Risk und Regulatory vor. Sie finden ausführliche Informationen zu diesen Themen in den folgenden Beiträgen (die Verlinkungen werden jeweils freigeschaltet, sobald die Beiträge veröffentlicht wurden):
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Christoph Himmelmann
Director
Frankfurt am Main

Martin Neisen
Partner
Frankfurt am Main