Großkredite nach CRR2: EBA und BaFin stellen die Anwendung des verpflichtenden Substitutionsansatzes klar
Die wichtigsten Inhalte der beiden Veröffentlichungen von EBA und BaFin und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Wichtige regulatorische Neuigkeiten, die fast alle Institute betreffen: Die EBA hat mit Veröffentlichung ihrer Q&A 2020_5496 vom 21. Januar 2022 einige drängende Fragen rund um die Anwendung des verpflichtenden Substitutionsansatzes bei der Anrechnung von Sicherheiten im Rahmen der CRR2-Großkreditvorschriften beantwortet. Da die Regelungen grundsätzlich schon seit Juni 2021 anzuwenden sind, hat kurze Zeit später auch die BaFin mit einer Auslegungsentscheidung reagiert und darin signalisiert, unter welchen Umständen sie eine verspätete Anwendung des verpflichtenden Substitutionsansatzes dulden wird.
Die Veröffentlichungen von EBA und BaFin zum verpflichtenden Substitutionsansatz sorgen für mehr Klarheit und einen abgesteckten Zeitraum für die Umsetzung der bisher noch offenen Implementierungsarbeiten. Die damit verbundenen Herausforderungen in der praktischen Umsetzung sind allerdings nicht weniger geworden, insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Substitutionseffekten.
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