Finale Fassung der EBA ITS zu aufsichtlichen Offenlegungen von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR
Überblick über die relevanten Inhalte des finalen EBA-Standards, den daraus resultierenden Änderungen gegenüber dem Konsultationspapier und Lösungen für die Umsetzung der neuen Datenanforderungen
Am 24. Januar 2022 hat die European Banking Authority (EBA) die finalen technischen Durchführungsstandards (ITS) zu aufsichtlichen Offenlegungen von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR veröffentlicht, die ab dem 28. Juni 2022 von allen großen, kapitalmarktorientierten Instituten zu beachten sein werden. Die ITS für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) im Rahmen der Säule III CRR konzentriert sich zunächst auf eine Unterkategorie des „E“ aus dem Begriff ESG und schlägt quantitative und qualitative Angaben zu den mit dem Klimawandel zusammenhängenden transitorischen- und physischen Risiken vor. Zu gesellschaftlichen Fragestellungen (S) und Aspekten der Unternehmensführung (G) sieht das Papier lediglich qualitative Angaben vor. Eine zentrale Rolle im Rahmen der Offenlegung nehmen die Kennzahlen für grüne Vermögenswerte, nämlich die GAR (Green Asset Ratio) und die BTAR (Banking Book Taxonomy Aligment Ratio) ein. Durch die Einführung der BTAR will die EBA sicherstellen, dass die Anwendbarkeit der Taxonomie auf Forderungen gegenüber Unternehmen ausgeweitet wird, die nicht in den Anwendungsbereich der NFRD fallen. Diese Kennzahlen geben Informationen darüber, welche Teile der Engagements der Institute zu den Zielen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel beitragen und helfen, die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu mindern.
Im Vergleich zum Konsultationspapier EBA/CP/2021/06 vom 1. März 2021 wurde der finale ITS überarbeitet, um eine weitgehende Harmonisierung mit der parallel weiterentwickelten Taxonomie herzustellen (zur ausführlichen Vorstellung des Konsultationspapiers siehe unseren Blog Beitrag EBA konsultiert neue bankaufsichtliche Offenlegungspflichten für ESG-Risiken vom 13. April 2021).
Einen kompakten Überblick über die relevanten Inhalte des finalen EBA-Standards sowie den daraus resultierenden Änderungen gegenüber dem Konsultationspapier, welche Schritte bei der Umsetzung der neuen Datenanforderungen jetzt als nächstes anstehen und wie ein harmonisiertes Datenmanagement erfolgreich eingerichtet werden kann, stellen wir Ihnen in unserem kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus vor.
Natürlich gilt: Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie bei bei der Umsetzung der neuen Datenanforderungen mit unserem Team aus ESG-, Meldewesen- und Offenlegungsspezialist:innen der PwC-weiten Sustainable Finance Initiative.
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