BaFin erlässt Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen für Wertpapierinstitute
Gerade die Kurzfristigkeit bis zur Abgabe der Anzeige kann Institute vor große Herausforderungen stellen.
Am 24. April 2025 hat die BaFin eine Allgemeinverfügung bezüglich der Vergütungsanzeigen von Wertpapierinstituten erlassen. Inhaltlich hat sich die Allgemeinverfügung im Vergleich zur Konsultationsfassung (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag) nicht verändert. Die Anzeigepflichten basieren auf EU-rechtlicher Ebene für mittlere Wertpapierinstitute auf der Investment Firm Directive (IFD), für große Wertpapierinstitute hingegen auf der Capital Requirements Directive (CRD), die gemäß Art. 2 Abs. 2 IFD auf große Wertpapierinstitute entsprechend anzuwenden sind.
Die EBA hat für verschiedene Anzeigepflichten mehrere Guidelines erlassen, die auch auf mittlere Wertpapierinstitute anwendbar sind, nicht in jedem Fall aber auch zu einer unmittelbaren Anzeigepflicht führen. Die Allgemeinverfügung beinhaltet Anzeigepflichten für große und mittlere Wertpapierinstitute in Bezug auf Personen mit einem Einkommen über 1 Millionen Euro („High Earners“). Nur für große Wertpapierinstitute besteht darüber hinaus auch eine Anzeigepflicht für eventuell gebilligte höhere Höchstwerte.
Die Anzeige ist elektronisch im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language) bis zum 15. Juni 2025 über das Extranet der Deutschen Bundesbank einzureichen und hat unter Verwendung der folgenden Formulare, die dem Konsultationsentwurf beigefügt sind, zu erfolgen:
- Große Wertpapierinstitute verwenden Formulare R 04.00.a, R 04.00.b und R 04.00.c und
- mittlere Wertpapierinstitute die Formulare R 04.01.a, R 04.01.b und R 04.01.c für die Anzeige zu Personen mit einem Einkommen über 1 Millionen Euro.
- Große Wertpapierinstitute verwenden darüber hinaus Formular R 07.00 für die Anzeige der gebilligten höheren Höchstwerte.
Gerade die Kurzfristigkeit bis zur Abgabe der Anzeige kann Institute vor große Herausforderungen stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Durch eine Vielzahl an Projekten rund um die Umsetzung der derzeit geltenden Anforderungen an die Vergütung kennen wir die EBA Guidelines im Detail. Profitieren Sie daher von unserer Erfahrung etwa bei der Durchführung von Gap-Analysen zu den neuen Anforderungen und einer effizienten Umsetzung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen Fragen rund um die einschlägigen EBA Guidelines – sprechen Sie uns an!
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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