Kreditrisiko Reloaded: Wie die EBA das Regelwerk verschlanken und zugleich schärfen will

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EBA Diskussionspapier (EBA/DP/2026/01) zur Vereinfachung des Kreditrisikorahmenwerks

Die grundlegende Überarbeitung des Kreditrisikorahmenwerks nach CRR 3 liegt erst ein gutes Jahr zurück – und schon hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde mit ihrem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier EBA/DP/2026/01 die Vereinfachung desselbigen auf die Agenda gesetzt. Ob das Papier tatsächlich eine Weichenstellung für die künftige Regulierung des Kreditrisikos in Europa darstellt, erörtern wir in diesem Beitrag.

Im Kern geht es um zwei große Themenblöcke: den Standardansatz für Kreditrisiken (KSA) und den IRB-Ansatz (Internal Ratings-based Approach). Die EBA beabsichtigt damit einen Brückenschlag zu erzielen. Weniger Komplexität und geringerer Aufsichts- und Meldeaufwand – ohne dabei die Risikosensitivität und die Funktionsfähigkeit der etablierten Ansätze zu untergraben.

Auslöser des Diskussionspapiers ist der im Oktober 2025 veröffentlichte Effizienzreport der EBA (Report on the Efficiency of the Regulatory and Supervisory Framework - EBA/REP/2025/26). Dieser beinhaltet eine strategische, systemweite Überprüfung der Gestaltung und Umsetzung der EU-Bankenvorschriften und -aufsicht sowie einen Fahrplan für praktische Änderungen, um den Rahmen schlanker, kohärenter und stärker auf eine wirksame Aufsicht, statt auf reine Regulierungsmasse auszurichten.

Im Folgenden die wichtigsten Diskussionspunkte in der Zusammenfassung.

1. Immobilienkredite: Einheitliche Regeln für heterogene Märkte

Die EBA beschreibt die Regulierung von mit Immobilien besicherten Krediten als hochgradig komplex – geprägt von nationalen, regionalen und lokalen Besonderheiten der Märkte. Zielkonflikt: Mehr Harmonisierung in Europa versus nationaler Auslegungsspielräume bedingt durch individuelle Marktstrukturen und eigene Rechtsverordnungen.

Mit der CRR 3 wurde hier bereits nachgeschärft: mehr Risikosensitivität, stärker standardisierte Vorgaben etwa zu Loan/Exposure-to-Value Quoten (ETV/LTV) und zur Behandlung von einkommensgenerierenden Immobilien (Income Producing Real Estate, IPRE). Die EBA hat den Auftrag, diese Neuerungen zu evaluieren und insbesondere zu prüfen, ob das Zusammenspiel von Besicherungsgraden, Immobilienarten und Risikogewichten stimmig ist.

Ein praktisches Problem benennt die EBA offen: für einen wirklich kohärenten Vergleich der Immobilienrisiken über die Länder hinweg fehlen vielerorts noch ausreichend granulare, verlässliche Daten. Die Aufsicht denkt laut darüber nach, die Vorgaben und Risikometriken stärker auf einer „höheren Flughöhe“ zu führen, um jurisdiktionsübergreifende Vergleiche überhaupt zu ermöglichen. Besonders vor dem Hintergrund nationaler Umsetzungsmöglichkeiten, die regelmäßig der eigentlichen Intention der Regelung entgegenstehen.

Ein markantes Beispiel ist der sog. Hard test, also die Meldung von Verlustraten für den nationalen Immobilienmarkt, um die Stabilität dessen zu bewerten. Die EBA stellt in Frage, dass die erhobenen Informationen ausreichend Informationsgehalt mit sich bringen, dass differenzierte Aussagen zum Risikogehalt bestimmter Aspekte getroffen werden können (z. B. begünstigte Behandlung von IPRE). Zudem ist die zu meldende Verlustrate mit hoher Interpretationsunsicherheit behaftet, da die Zusammensetzung des Verhältnisses unterschiedlich verstanden werden kann (bspw. die Definition der zu erfassenden Verluste).

2. Externe Ratings: Feintuning bei ECAI-Mappings

Eine weitere Schlüsselrolle nehmen die externen Ratingagenturen (ECAIs) ein. Im Standardansatz werden deren Bewertungen über Mapping-Tabellen in Risikogewichte übersetzt. Die EBA stellt zur Diskussion, ob diese Mappings in bestimmten Fällen angepasst werden sollten – insbesondere dort, wo Ratings „ohne staatliche Unterstützung“ vorliegen. Allerdings wird dafür eine umfassende Datengrundlage benötigt, insbesondere eine aussagekräftige Ausfallhistorie.

Vorstellbar ist eine Übergangsregel: Solche Ratings könnten verwendet werden, sofern ihre Skalen mit den bereits geprüften und produktiven Mappingtabellen kompatibel sind. Als Beispiel wird das erste „ex government support“-Rating von Fitch benannt.

3. Interne Modelle (IRB): Vereinfachen, ohne disruptive Veränderungen

Auch wenn sich die Modellierungspraktiken und vor allem die damit verbundenen Fähigkeiten der Banken über die letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt haben, stellt die EBA klar, dass sie die grundlegende Architektur aus Basis-IRB (auch: Foundation- oder F IRB, nur PD-Schätzung) und Fortgeschrittenem IRB (auch: Advanced- oder A IRB, Schätzung von PD, LGD und CCF) im Prinzip für ausgewogen hält: ausreichend risikosensitiv, aber noch handhabbar. Es geht also nicht um eine Revolution, sondern um „Aufräumarbeiten“ im Detail.

Diskutiert werden unter anderem:

  • Eine stärkere Bündelung und Straffung der IRB-Regeln: hier wird vorgeschlagen, dies bereits in den Rahmen der Finalisierung der neuen CCF-Leitlinie einzubetten. Gleichzeitig soll in Erwägung gezogen werden, umweltbezogene und soziale Risiken (E&S) umfassender in die Modellierungsvorgaben zu integrieren – z. B. über entsprechende Risikotreiber.
  • Die Harmonisierung von Testanforderungen für Ratingskalen: in der Praxis haben sich kontinuierliche Ratingskalen als die Seltenheit herauskristallisiert. Außerdem gehen damit auch methodische Herausforderungen einher. Insofern schlägt die EBA vor, eine Diskretisierung für bestimmte Testvorgehen vorzugeben (bspw. Trennschärfe).
  • Eine klare Definition zum Fazilitätsbegriff: dieser wurde bereits über die CRR3 dahingehend flexibilisiert, als dass sowohl eine (einzelne) Transaktion als auch ein Bündel davon als solche angenommen werden kann. Hierzu ist anzumerken, dass die gewährte Flexibilität nicht per se negativ ist und durchaus sinnbringend im Modellierungsumfeld genutzt wird. Allerdings wird erwartet, dass eine klare Regel zu einer deutlichen Komplexitätsreduktion führt. Hinsichtlich der damit verbundenen Neuentwicklungsaufwände positioniert sich die EBA nicht klar.
  • Vereinheitlichte Anforderungen an die Repräsentativität von Daten: die ebenfalls im Zuge der CCF-Leitlinie überarbeiteten Anforderungen an die Repräsentativität von Daten, z.B. in Form von mehr Flexibilität und vereinfachter Analyseaspekte, könnten auf PD & Co. übertragen werden. Außerdem wird avisiert, sich klarer mit Blick auf Pooldaten zu positionieren.

Darüber hinaus wird eine Reihe technischer Fragen zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten (PD und LGD) diskutiert. Hier skizziert sie explizit mögliche „vereinfachte Ansätze“:

  • Margin of Conservatism (MoC): Die bislang sehr differenzierte Einteilung in verschiedene konservative Zuschläge könnte gestrafft und stärker standardisiert werden. Ziel ist ein geringerer Modellierungsaufwand, ohne das Level der Konservativität zu senken.
  • Direkte und indirekte Kosten: Die Behandlung von Verwertungs-, Rechts- und Verwaltungskosten bei Ausfällen soll über ein vereinfachtes, einheitlicheres Konzept erfolgen.
  • Konjunkturzyklische („Downturn“-)Schätzung: Der derzeit anspruchsvolle Prozess zur Ableitung von Parameterwerten für Stressphasen könnte stärker auf einen standardisierten Referenzwert gestützt werden. Das würde den Schätzprozess deutlich vereinfachen.
  • LGD für bereits ausgefallene Engagements: Auch für die Schätzung der Verlustquote bei bereits eingetretenen Ausfällen denkt die EBA über ein pragmatischeres, vereinfachtes Vorgehen nach.
  • Credit Conversion Factors (CCF): Die bisherige Ausnahmeregel für bestimmte vordefinierte CCFs könnte auf einen größeren Anwendungsbereich erweitert und die 12-Monats-Perspektive flexibler gestaltet werden.

Die möglichen Auswirkungen der Vorschläge sind demnach heterogen und können sowohl vereinfachend als auch aufwandstreibend wirken.

5. Ein systematisches Vorgehen für zukünftige Regulierungsänderungen

Bemerkenswert ist, dass die EBA nicht nur an den Regeln selbst arbeitet, sondern auch an einem Meta-Rahmen, mit dem künftige Änderungen bewertet werden sollen. Die CRR 3 mandatiert die EBA für verschiedene Berichte zur Angemessenheit der sogenannten Level-1-Elemente (also der CRR 3-Vorgaben). Dafür schlägt die Aufsicht ein analytisches Gerüst vor, das auf sechs Messgrößen beruht, mit denen sich die Auswirkungen regulatorischer Änderungen auf Komplexität, Risikosensitivität und Belastung für Institute und Aufseher systematisch prüfen lassen.

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(Auszug aus EBA, “Discussion Paper Simplification and assessment of the credit risk framework” - EBA/DP/2026/01

Damit will die EBA vermeiden, dass die Regulierung im Blindflug weiter verfeinert oder vereinfacht wird. Künftige Reformen sollen nachvollziehbar und datenbasiert begründet werden.

6. Zentrale Leitgedanken: Einfacher, aber nicht einfacher als möglich

Zwischen den Zeilen wird deutlich, dass die EBA keineswegs einen reinen Regulierungsabbau verfolgt. Mehrfach betont sie drei Leitgedanken:

  • Vereinheitlichung: Viele Vorschläge zielen auf Konsistenz und Effizienz – weniger Doppelregeln, weniger Widersprüche, klarere Begriffe.
  • Risikosensitivität erhalten: Vereinfachung ist kein Selbstzweck; die Kapitalanforderungen sollen weiterhin die tatsächlichen Risiken realistisch abbilden.
  • Realwirtschaft im Blick: Die Finanzierung der Unternehmen und Haushalte darf nicht unnötig erschwert werden, zugleich sollen Fehlanreize bei der Kreditvergabe vermieden werden.

Die EBA betont ausdrücklich, dass das Diskussionspapier keinen konstituierenden Charakter hat. Es soll eine breite Konsultation anstoßen; konkrete Regulierungsvorschläge werden erst nach Auswertung des Feedbacks folgen.

Fazit: Was bedeutet das für Banken und Märkte?

Für große, modellgetriebene Banken steht viel auf dem Spiel: Jede Änderung an IRB-Parametern und -Methoden kann ihre risikogewichteten Aktiva – und damit die Kapitalquoten – deutlich verschieben. Weniger Modellfreiheit könnte manche Häuser disziplinieren, anderen aber den strategischen Spielraum nehmen, ihre speziellen Portfolios abzubilden.

Für kleinere Institute, die primär den Standardansatz nutzen, ist vor allem die Behandlung von Immobilienkrediten und externen Ratings wichtig. Hier entscheidet sich, wie sehr nationale Besonderheiten noch durchschlagen – etwa auf stark regional geprägten Immobilienmärkten – und wie sich die Eigenkapitalanforderungen für Hypothekengeschäft und Mittelstandsfinanzierung entwickeln.

Die EBA hat mit ihrem Diskussionspapier die Tür für eine technokratische, aber hoch relevante Debatte geöffnet. Wie viel Komplexität braucht ein stabiles Finanzsystem – und wie viel Komplexität ist unter internationalen Gesichtspunkten angemessen aber eben auch ökonomisch sinnvoll für den Europäischen Wirtschaftsraum?

Sie haben hierzu Fragen? Sprechen Sie uns einfach an! Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Implikationen des Diskussionspapiers für Ihr Institut einzuordnen und unterstützen Sie gerne bei der Teilnahme an der Diskussion. 

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