Die KfW-Sektorleitlinien steuern Neufinanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen
Die Leitlinien unterstützen den Transformationsprozess ausgewählter emissionsintensiver Sektoren, um einen Paris-kompatiblen Strukturwandel zu finanzieren.
PwC Deutschland hat zusammen mit dem Fraunhofer ISI seit Ende 2020 die KfW bei der Definition von entsprechenden “Sektorleitlinien” für sechs ausgewählte emissionsintensive Sektoren unterstützt. Diese sichern die Klimaverträglichkeit von möglichen Neufinanzierungen durch sektorspezifische Mindestanforderungen, welche auf Grundlage von wissenschaftlichen Szenarien der Internationalen Energie Agentur (IEA) definiert sind. Die KfW Bankengruppe hat die bisher entwickelten Leitlinien, mit Hilfe des PwC und Fraunhofer ISI Beraterteams, zur Mitte dieses Jahres offiziell im Kreditvergabe- und Förderprozess implementiert.
Aufzeigen eines Weges für eine Paris-kompatible Transformation
Die Sektorleitlinien legen fest, welche Technologien Paris-kompatibel und somit durch die KfW finanzierungsfähig sind. So zeigen die Leitlinien einen Weg auf, wie der Strukturwandel unter Einbezug von Transformations- und Übergangstechnologien so gestaltet werden kann, dass die Erderwärmung bei deutlich unter 2°C liegen wird. Die formulierten Mindestanforderungen sind so gewählt, dass der Klimawirkung der Finanzierungen (wie z. B. finanzierte Anlagen, Kraftwerke oder Gebäude) bis zum Ende ihrer voraussichtlichen technischen Lebensdauer Rechnung getragen wird und nicht nur im Rahmen einer möglichen Kreditlaufzeit. Zunächst sind die Sektoren Stromerzeugung, Eisen- und Stahlerzeugung, der Automobilsektor, Luftfahrt, Schifffahrt und der Gebäudesektor umfasst.
Schrittweise Steigerung der Mindestanforderungen mit der Zeit
Damit das Ambitionsniveau nicht nur Paris-kompatibel, sondern ebenfalls praktikabel und erfüllbar ist, erfolgt eine schrittweise Steigerung der Anforderungen im Zeitverlauf. Da die unterschiedlichen Sektoren sich in ihrer Ausgangslage im Bezug auf treibhausgasneutrale Technologien deutlich unterscheiden, berücksichtigen die Sektorleitlinien entsprechende zu erwartende sektorspezifische Technologie- und Marktentwicklungen: In Sektoren, in denen die Technologieentwicklung noch nicht weit fortgeschritten ist, werden die Mindestanforderungen zunächst auf einem geringeren und dann zunehmenden Ambitionsniveau formuliert, oder es wurden technologieneutrale THG-Budgets gesetzt, welche kompatibel mit dem sektorspezifischen Szenario eingehalten werden müssen (so z.B. in der Luftfahrt).
Unterscheidung der Technologien nach ihrem Beitrag zu den Pariser Klimazielen
Die Technologien, welche in den Sektorleitlinien bewertet werden, werden nach ihrer Treibhausgasintensität klassifiziert. Transformative Technologien bezeichnen dabei jene Technologien, die direkt zur Paris-Kompatibilität beitragen. Dazu gehören insbesondere Forschung und Entwicklung sowie treibhausgasneutrale Technologien und Geschäftsmodelle (z.B. erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff). Transitionale Technologien verursachen zwar Treibhausgasemissionen und sind somit auf lange Sicht nicht Paris-kompatibel, haben jedoch in der Übergangsphase zur Treibhausgasneutralität eine wichtige Rolle. Dabei wird eine mögliche Förderung dieser Technologien jedoch bspw. über Quoten eingegrenzt. Die sog. treibhausgasintensiven Technologien, sind nicht Paris-kompatibel und auch nicht für die Übergangsphase notwendig. Somit erfüllen diese Technologien nicht die Mindestanforderungen der Sektorleitlinien.
Beispiel: Leitlinie des Sektors der Stromerzeugung
In der Sektorleitlinie für Stromerzeugung werden erneuerbare Energien als transformative Technologien bewertet und somit als uneingeschränkt finanzierbar eingestuft. Für die Übergangsphase des Transformationsprozesses wird außerdem die Rolle von Erdgaskraftwerken als transitionale Technologie besonders berücksichtigt. Damit es nicht zu einem langfristigen Carbon-Lock-in-Effekt kommt, wird in der Leitlinie eine Finanzierungs- und Zusagequote für Erdgaskraftwerken von einem Drittel, im Verhältnis zum Fördervolumen von erneuerbaren Energien, festgelegt. Diese Übergangsphase läuft bis zum Jahr 2029. Ab 2030 bis 2039 ist dann lediglich eine Förderung für Modernisierungen von Gas-Technologien möglich, um sicherzustellen, dass kontinuierlich die besten am Standort verfüg- und nutzbaren Technologien verwendet werden. Weitere Investitionen in Gas-Technologien sind dann nur noch in Einzelfallabwägungen möglich. Nach 2039 sind für einen Paris-kompatiblen Transformationsprozess nur noch Finanzierungen in transformative Technologien vorgesehen. Diese sollen treibhausgasneutral und gleichzeitig nachhaltig sein. Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke werden als nicht nachhaltige bzw. treibhausgasintensive Technologien eingestuft und sind somit durch die KfW nicht förderfähig.
Weiterführende Links:
- PwC Nachhaltigkeitsberatung – Insights & Studien
- Climate Change & Energy Transition – Wie Klimawandel und Energiewende Ihr Unternehmen beeinflussen
- Pathways to Paris: PwC engagiert sich für Übergang zu klimaneutraler Wirtschaft
- Pathways to Paris: 50 Unternehmen und 40 Finanzakteure beschleunigen die Transformation in eine emissionsarme Wirtschaft
- Climate Excellence – Sehen Sie den Klimawandel kommen, bevor er Sie einholt?
- Net Zero – Manchmal geben wir auch alles dafür, dass Sie null erreichen
- Sektorleitlinien – Finanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen
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