Zwei Prototypen für die internationale Nachhaltigkeitsberichterstattung im Check
Die Vorschläge von EFRAG und ISSB machen eine weltweit einheitliche nichtfinanzielle Berichterstattung greifbarer.
Umwelt- und soziale Aspekte sowie solche der Unternehmensführung (ESG) werden nicht nur, aber insbesondere für Investor:innen immer wichtiger. Sie wünschen sich einheitliche Standards, damit die nichtfinanziellen Informationen, von denen ihre Entscheidungen mitabhängen, aussagekräftiger, transparenter und besser vergleichbar sind. Zwei konkrete Vorschläge liegen inzwischen auf dem Tisch. Was steckt genau dahinter? Und gehen sie weit genug? In meinem aktuellen Blogbeitrag gehe ich diesen (und weiteren) Fragen auf den Grund.
Vorab ein paar, wie ich finde, sehr interessante Zahlen aus dem Global Investor Survey 2021: Schon heute berücksichtigen rund 8 von 10 Investor:innen ESG-Risiken und -Chancen bei ihren Investmententscheidungen. Rund 50 Prozent erwägen sogar Desinvestitionen, wenn Unternehmen ESG-Aspekte nicht (ausreichend) berücksichtigen.
Aber: 2 von 3 befragte Investor:innen bemängeln die Qualität der derzeitigen ESG-Reportings. Das wundert mich nicht, schließlich gibt es zwar unterschiedliche Rahmenwerke und Metriken für Nachhaltigkeit, aber noch keine einheitlichen, weltweit verbindlichen Standards. Die aber könnten schon bald kommen.
Zwei Prototypen bilden eine gute Ausgangsbasis
Der Klimagipfel in Glasgow Anfang November 2021 hat – zumindest in diese Sache – neuen Schwung gebracht, wie meine Kollegin Nicolette Behncke bereits in ihrem Beitrag beschrieben hat. Dass in Glasgow das International Sustainability Standards Boards (ISSB) gegründet wurde, bezeichnete sie als „Meilenstein in der Berichterstattung über Nachhaltigkeit“. Völlig zu Recht, finde ich!
Denn jetzt liegen erste Vorschläge vor, wie standardisierte ESG-Reportings konkret ausgestaltet sein könnten – sie stammen von
- der Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und
- vom ISSB.
Bis zu offiziellen Standardentwürfen wird es zwar noch ein wenig dauern. Aber die beiden Prototypen sind eine gute Basis, damit die Standardsetter zügig vorankommen.
Wie sie jeweils aufgebaut sind, möchte ich kurz skizzieren.
Der EFRAG-Prototyp
Der EFRAG-Prototyp konzentriert sich auf die drei Aspekte:
- Strategie,
- Umsetzung und
- Performance-Measurement.
Damit folgt er im Wesentlichen der Struktur der geplanten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission. Er berücksichtigt aber auch die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und weitere Anforderungen und Rahmenwerke, zum Beispiel:
- die Offenlegungsverordnung (SFDR),
- die EU-Taxonomie-Verordnung sowie
- die Global Reporting Initiative (GRI).
Der ISSB-Prototyp
Der zweite Vorschlag stammt von der Technical Readiness Working Group (TRWG) des ISSB und orientiert sich grundsätzlich an den vier Säulen, die die TCFD mit ihren Empfehlungen definiert:
- Governance,
- Strategie,
- Risikomanagement sowie
- Metriken und Ziele.
Unternehmen müssten also darstellen,
- inwiefern ihre klimabezogenen Kontroll- und Überwachungssysteme und -prozesse wirksam sind,
- wie sich klimabezogene Risiken und Chancen kurz-, mittel- und langfristig auf ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie auswirken,
- inwiefern sie klimabezogene Risiken identifizieren, bewerten, steuern sowie reduzieren und
- wie messbar ihr Management klimabezogener Risiken und Chancen ist.
Bei allen Unterschieden scheinen mir die beiden Prototypen doch grundsätzlich miteinander vereinbar zu sein, weil sie
- beide (inhaltlich) stark an den TCFD-Empfehlungen orientiert sind und
- alle wesentlichen klimabezogenen Chancen und Risiken abdecken.
Sie werden aus meiner Sicht die unterschiedlichen Ansprüche vieler Stakeholder-Gruppen, auch die von Investor:innen, deutlich besser erfüllen, als das – siehe oben – heute der Fall ist.
Idealerweise stimmen am Ende die internationalen Standards des ISSB und die europäischen Sustainability Reporting Standards möglichst stark überein. Konkurrierende Standards auf europäischer und globaler Ebene wären schlecht – für alle Beteiligten.
Wie sich der Klimawandel (das „E“ in ESG) auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen auswirkt, wird übrigens auch immer stärker geprüft. So ist er einer der Enforcement-Schwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Marktes Authority, ESMA) für die Finanzberichterstattung des Jahres 2021.
Fazit
Für Investoren sind ESG-Faktoren zu einem entscheidenden Kriterium geworden. Natürlich sind ESG-Kriterien in der Breite relevant, aber derzeit liegt ein wichtiger Fokus auf dem Thema “Klimawandel”. Zukünftig werden Sustainability-Standards eine aussagekräftige Klimaberichterstattung verlangen mit stärkerer Konnektivität zu den Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Unternehmen, ihren Unternehmenswert und die Finanzberichterstattung.
Dieser Blogbeitrag basiert auf folgender Veröffentlichung: WPg Heft 24/2021, S. 1553 ff.
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