Das Europäische Parlament stimmt für die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie

Mit einer knappen Mehrheit von 328 zu 278 hat das Europäische Parlament den Vorschlag der EU-Kommission, Atomkraft und Erdgas als klimafreundliche Formen der Energieerzeugung in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aufzunehmen, angenommen.

Nun muss nur noch der Europäische Rat zustimmen. Die Glaubwürdigkeit der EU Sustainable Finance Agenda mit dem Kernstück der Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten ist damit aufs Spiel gesetzt.

Politische Interessen

Als Anfang des Jahres der Vorschlag der EU-Kommission, Atomkraft und Erdgas als klimafreundliche Formen der Energieerzeugung in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aufzunehmen, publik wurde, war der Aufschrei vieler Stakeholder groß. Denn damit war es offensichtlich, dass sich in der politischen Verhandlung nationale industriepolitische Interessen gegenüber wissenschaftsbasierten Kriterien durchsetzen können. Das Ziel der EU-Taxonomie, für Investoren Transparenz über klima- und umweltfreundliche Wirtschaftsaktivitäten zu erreichen und so mehr private Finanzmittel für die Erreichung der EU-Klimaziele zu mobilisieren, wurde damit konterkariert und in der Öffentlichkeit sowie in der Finanzbranche viel Glaubwürdigkeit verspielt.

Denn die EU hat sich vorgenommen, Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren, und bis 2050 klimaneutral zu werden. Zur Erreichung dieses Zieles müsste der Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdgas schnellstmöglich gelingen, denn die Verbrennung von Erdgas stößt hohe CO2-Emissionen aus. Nukleare Energieerzeugung widerspricht dem in der Taxonomie enthaltenen Prinzip des “Do No Significant Harm”; denn die ungeklärte Frage der Atommüllentsorgung fügt dem EU-Ziel der Kreislaufwirtschaft wesentlichen Schaden zu.

Während in Deutschland Atomkraft im Bereich nachhaltiger Investments schon lange als Tabu gilt und der Atomausstieg 2022 abgeschlossen sein soll, ist Frankreich in seiner Energieversorgung zu 70 Prozent abhängig von Atomkraft. Hinzu kommt, dass ein Großteil der französischen Atommeiler sanierungsbedürftig ist und damit Investitionen braucht. Die französische Regierung trat daher vehement für die Integration von Nuklearenergie in die Taxonomie ein. Deutschland wiederum ist zumindest für eine Übergangszeit stark von Erdgas abhängig. Aufgrund der Uneinigkeit zwischen den beiden größten EU-Mitgliedstaaten wurde die Atomkraft- und Erdgasfrage im April 2021 aus dem delegierten Rechtsakt zu den technischen Regulierungsstandards für die beiden EU-Klimaziele ausgelagert und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

An Silvester wurde ohne vorherige öffentliche Konsultation der Vorschlag der EU-Kommission bekannt, Atomkraft und Erdgas als Übergangstechnologien unter bestimmten Bedingungen in die Taxonomie aufzunehmen: Investitionen in neue Gaskraftwerke sollten bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie unter anderem “schmutzigere” Kraftwerke ersetzen und bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen wie Wasserstoff betrieben werden können. Es ist jedoch noch offen, ob bis dahin die Wasserstoffproduktion in großem Stil möglich sein wird. Neue Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig klassifiziert werden, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorliegt und die Anlagen höchsten Sicherheitsstandards genügen. Auch der Umbau von alten Kraftwerken könne als klimafreundliche Investition gelten.

Finanzierung der nachhaltigen Transformation

Die EU-Kommission argumentiert, dass bei steigendem Strombedarf für eine Übergangszeit Investitionen in Erdgas- und Atomkraft benötigt werden. Dies wird auch von Gegnern des Gesetzesvorschlags nicht bestritten, jedoch müsse diese Form der Energieerzeugung deswegen nicht als nachhaltig deklariert werden. Die Taxonomie in ihrer jetzigen Form klassifiziert allein klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten und deckt damit bisher nur einen kleinen Teil der Wirtschaft ab. Auch wenn dieser Anteil im Sinne der nachhaltigen Transformation kontinuierlich steigen soll, gibt es Stand heute noch ausreichend Finanzierungsmöglichkeiten für nicht klimafreundliche Aktivitäten.

Mehr Klarheit könnte der Vorschlag zur Transitionstaxonomie (“Extended Environmental Taxonomy”) schaffen, der über ein Ampelsystem eine mittlere Kategorie einführt, deren Aktivitäten mithilfe von Transformationsplänen mittelfristig zu grünen Aktivitäten werden sollen. Die EU-Kommission hat sich jedoch noch nicht dazu geäußert, ob sie zu dem Vorschlag ihrer Beraterkommission einen Gesetzesvorschlag machen will.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Kritiker:innen des Gesetzesvorschlags argumentieren, dass die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas die Nutzbarkeit der Taxonomie einschränkt. Mittelfristig könnte das freiwillige Transparenztool in einen verpflichtenden Standard umgewandelt werden, bspw. im Bankensektor in eine vorgegebene “Mindest Green Asset Ratio”. Die Klassifikation von Atomkraft und Erdgas als klimafreundlich wäre hier für die Transformation kontraproduktiv. Außerdem ist es schwierig in der nachhaltigen Anlageberatung den Kunden zu erklären, wieso in einem grünen Fonds die Finanzierung von Erdgas und Atomkraft enthalten ist. Hinzu kommt, dass viele Finanzunternehmen eigene interne Richtlinien zu nachhaltigen Investments haben, die Erdgas und Atomkraft ausschließen. Aus Reputationsgründen ist es wahrscheinlich, dass sie diese beibehalten. Damit wäre das Ziel der Taxonomie auf dem europäischen Markt eine Vereinheitlichung und Standardisierung nachhaltiger Investitionen zu schaffen, unterminiert.

Zudem hat die EU-Taxonomie eine nicht zu unterschätzende internationale Wirkung. Entgegen des Beschlusses der G7 keine ausländischen Projekte zur Gewinnung fossiler Brennstoffe zu finanzieren, wurde damit wieder ein Signal für fossile Energien gesetzt. Der für die Erreichung der Klimaziele dringend notwendige Umstieg auf erneuerbare Energien wurde hiermit verlangsamt. Dabei hat der aktuelle russische Angriffskrieg in der Ukraine die Dringlichkeit der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energien auch aus sicherheits- und energiepolitischen Gründen weiter in den Vordergrund gerückt. Kurzgesagt, es geht um viel: Mit der Entscheidung für die Integration von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie wird die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Sustainable Finance Agenda aufs Spiel gesetzt.

Nächste Schritte

Die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, im Europäischen Rat am 11.07. gegen den Gesetzesvorschlag zu stimmen. Um den Gesetzesvorschlag noch zu stoppen, wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit notwendig, das heißt 20 der 27 Mitgliedstaaten müssten dagegen stimmen. Dies ist aufgrund der politischen Mehrheit höchst unwahrscheinlich. Nimmt der Europäische Rat den Gesetzesvorschlag an, tritt das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft. Zu den Gegnern des Gesetzesvorschlags zählen auch Österreich und Luxemburg. Die beiden Länder haben eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen das Gesetz angekündigt, ein jahrelanger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ist zu befürchten.

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Angela McClellan

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