Aktuelle Entwicklungen zur EU-Taxonomie

Wesentlichkeitsüberlegungen sind auch für Umsatz und CapEx zulässig!

Die Europäische Kommission veröffentlicht die finale Fassung von zwei FAQ-Dokumenten. Diese enthalten u.a. neue Informationen zum Umgang mit unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten. Zudem richtete die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen (PSF) einen Mechanismus zum Einbezug von Stakeholdern ein. Unternehmen können damit zu bestehenden Tätigkeiten Stellung nehmen und Vorschläge für die Ergänzung der EU-Taxonomie machen.

Finale FAQs der Europäischen Kommission

Am vergangenen Freitag wurden zwei FAQ-Dokumente im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind somit nun auch in deutscher Sprache verfügbar. Dabei handelt es sich um eine angepasste Version der Fragen und Antworten, die die Europäische Kommission bereits im Dezember 2022 als „draft Comission Notices“ herausgegeben hat. Die Dokumente enthalten insgesamt 34 FAQs zum Rechtsakt über die Berichtspflichten (EU 2021/2178) sowie 187 FAQs zum Klimarechtsakt (EU 2021/2139). Die Anzahl der Fragen hat sich gegenüber der Entwurfsfassung nicht geändert, im Detail wurden die FAQs jedoch inhaltlich teilweise angepasst.

Wesentlichkeitsüberlegungen für Umsatzerlöse und CapEx

Die EU-Taxonomie sieht formal keine Wesentlichkeitsgrenze für die Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität von Umsatzerlösen und Investitionsausgaben (CapEx) vor. Lediglich für die taxonomiespezifischen Betriebsausgaben (OpEx) besteht eine Erleichterung, wenn diese für das Geschäftsmodell eines Nicht-Finanzunternehmens als unerheblich angesehen werden.

Die finale Version von FAQ 13 zu den Berichtspflichten enthält nun zusätzliche Hinweise zur Wesentlichkeitsbeurteilung. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell des berichtenden Unternehmens sind, sind demnach generell als nicht konform anzugeben, sofern die Taxonomiekonformität aufgrund mangelnder Daten oder Nachweisen nicht beurteilt werden kann. Damit steht diese neue Erleichterung unter einem doppelten Vorbehalt (mangelnde Bedeutung und Mangel an Daten und Nachweisen), der im Detail zudem auslegungsbedürftig erscheint. Wie die die Relevanz einer Tätigkeit für das Geschäftsmodell zu beurteilen ist, wird nicht erläutert.

„Stakeholder-Request-Mechanism“

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) hat einen Online-Fragebogen eingerichtet, mit dem Interessengruppen Vorschläge zur Anpassung bestehender oder zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten für die EU-Taxonomie einreichen können. Dieser Mechanismus soll unbefristet aktiv bleiben, wobei zu bestimmten Zeitpunkten eine Analyse der eingereichten Vorschläge stattfinden wird. Die erste solche Frist zur Einreichung endet am 15. Dezember 2023. Nähere Informationen finden Sie in diesem Accounting and Reporting Blogbeitrag meines Kollegen Peter Flick.

Die Entwicklungen in der letzten Woche im Rahmen der EU-Taxonomie bieten für die berichtspflichtigen Unternehmen Erleichterungen und Chancen. Es ist zu begrüßen, dass auf die Konformitätsprüfung bei unwesentlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen verzichtet werden darf. Der Mechanismus zum Einbezug von Interessengruppen bietet insbesondere Unternehmen, die bisher nicht oder nur in einem geringen Umfang von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, die Möglichkeit, sich auf direktem Wege Gehör zu verschaffen. Ob die eingereichten Vorschläge dann auch umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten und ist nicht garantiert.

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Nicolette Behncke

Nicolette Behncke

Partnerin
Frankfurt am Main

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