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Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 den Entwurf einer EU-Verrechnungspreisrichtlinie veröffentlicht.

Die Verrechnungspreisrichtlinie ist Teil des von der Europäischen Kommission angestoßenen Rahmenwerks zur Unternehmensbesteuerung (Business in Europe: Framework for Income Taxation, „BEFIT“), welches weitere sehr bedeutsame Neuerungen – wie zum Beispiel die Einführung einer einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage für innerhalb der EU tätige Unternehmen – vorsieht. Ebenfalls sieht der Vorschlag der BEFIT-Richtlinie einen risikoorientierten Ansatz für Verrechnungspreis-Compliance in Form eines Ampelsystems für z.B. Vertriebsgesellschaften mit eingeschränkten Funktions- und Risikoprofil (Limited Risk Distributor, LRD) vor. Demnach soll der geforderte Umfang der Verrechnungspreis-Compliance für Steuerpflichtige je geringer sein, je höher die erzielte Profitabilität des Steuerpflichtigen im Vergleich zu einer öffentlichen EU-Benchmark ist (und umgekehrt).

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