Turbulenzen oder ruhiger Steigflug? Die regulatorische Agenda für Versicherer bleibt anspruchsvoll – vom Solvency-II-Review über DORA und Sustainability bis hin zu neuen Aufsichtsschwerpunkten. Höchste Zeit, gemeinsam den Flugplan zu prüfen. Wir laden Sie herzlich zu unserem Insurance Risk & Regulation Business Breakfast 2026 „Cleared for Takeoff – Navigation durch den regulatorischen Luftraum 2026" ein.
Wir sehen in der Beratungspraxis immer wieder denselben blinden Fleck: Unternehmen prüfen ihre Energielieferanten auf Preis und Verfügbarkeit, aber nicht auf sanktionsrechtliche Risiken in der dritten oder vierten Lieferkettenebene. Wenn dann eine neue EU-Verordnung den Finanzintermediär auf die Sanktionsliste setzt, über den die LNG-Zahlung abgewickelt wird, steht das Unternehmen vor einem Problem, das kein Preishedging der Welt löst. Automatisierte Screenings sind keine Kür mehr – sie sind Pflicht.
Viele Unternehmen unterschätzen, wie grundlegend sich die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung verändert haben. Energy Sharing, dynamische Tarife und die neue Übergangsvorschrift für Kundenanlagen im EnWG mögen auf den ersten Blick wie regulatorisch komplexe und müssen als Chance begriffen werden, auch wenn dies können Industriestandorte heute Versorgungsmodelle umsetzen, die vor drei Jahren regulatorisch undenkbar waren. Wer jetzt keine Flächenpotenzialanalyse auf den Weg bringt, verschenkt bares Geld – und Krisenresistenz.
Unternehmen, die ihren gesamten Jahresbedarf zu einem einzigen Zeitpunkt bei einem einzigen Lieferanten fixieren, gehen ein Konzentrationsrisiko ein, das in stabilen Zeiten unsichtbar bleibt, in Krisenzeiten aber existenzbedrohend werden kann. Wir empfehlen unseren Mandanten, ihre Energiebeschaffung auf Tranchen-Modelle umzustellen und Hardship-Klauseln mit klaren Preiskorridoren und Eskalationsstufen in jeden neuen Liefervertrag aufzunehmen.
Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.