Verlängerung der Kommentierungsfrist zu ED/2021/1 „Regulatory Assets and Regulatory Liabilities“
Fristverlängerung um 30 Tage bis zum 30. Juli 2021
In seiner März-Sitzung entschied das IASB, die Kommentierungsfrist zum Entwurf ED/2021/1 (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2021), um 30 Tage auf bis zum 30. Juli 2021 zu verlängern. Der Entwurf enthält neue Vorschriften für Unternehmen, die einer Preisregulierung unterliegen (sog. rate-regulated entities).
Damit bleibt Unternehmen mehr Zeit, einen möglichen Betroffenheitsgrad und Auswirkungen festzustellen und dem IASB entsprechende Rückmeldungen zu den Vorschlägen zu geben.
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