Neues Diskussionspapier der EFRAG zur Verbesserung der Berichterstattung über „immaterielle Werte“ (intangibles)
Die Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte steht immer wieder in Diskussion.
Dies insbesondere aufgrund der stark zunehmenden Bedeutung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte und der bestehenden Diskrepanz zwischen ihrer bilanziellen Erfassung und der Erfassung erworbener immaterieller Vermögenswerte im Abschluss bzw. entsprechenden Angaben im Lagebericht.
Die EFRAG hat Ende letzter Woche ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem mögliche neue Ansätze für eine verbesserte Berichterstattung zu „immateriellen Werten“ (intangibles) zur Diskussion gestellt werden. Immaterielle Werte i. S. d. Diskussionspapiers sind dabei umfassender als immaterielle Vermögenswerte (intangible assets) nach geltenden IFRS definiert. Das Diskussionspapier spricht von „intangible sources of possible economic benefits other than financial assets“ und umfasst somit auch immaterielle Quellen möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht die „asset-Kriterien“ des IAS 38 erfüllen und somit auch nicht zwingend vom Unternehmen kontrolliert werden müssen.
Betrachtet werden ausschließlich immaterielle Werte, die von Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeiten genutzt werden, nicht solche, die ggf. zu Anlagezwecken gehalten werden. Auch liegt der Fokus der diskutierten Ansätze einzig auf der Finanzberichterstattung, d.h. der Frage, ob Informationen für die primären Adressaten der Finanzberichte entscheidungsnützlich sind. Die EFRAG ist sich aber sehr wohl der Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in diesem Zusammenhang bewusst (finanzielle versus Nachhaltigkeits-Auswirkungen). Überlegungen hierzu sollen jedoch späteren Diskussionen vorbehalten bleiben.
Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 30. Juni 2022 erbeten.
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