Endorsement IFRS 17 “Versicherungsverträge“

Die Neuregelungen sind wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Am 19. November hat die EU-Kommission den Endorsementprozess abgeschlossen und IFRS 17 „Versicherungsverträge“ mit der Verordnung EG/2021/2036 in europäisches Recht übernommen; die Entscheidung und die entsprechende Verordnung wurden am 23. November veröffentlicht. Die Neuregelungen sind wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Vorschriften zur Gruppierung von Versicherungsverträgen wurden dabei allerdings nicht vollständig übernommen. Während in der vom IASB verabschiedeten Fassung Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, nicht in ein und dieselbe Gruppe aufgenommen werden dürfen, sieht die EU-Fassung unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht für die Unternehmen vor, von diesem Grundsatz der Jahreskohorten abzuweichen. Nutzt ein Unternehmen dieses Wahlrecht, hat es dies mit weiteren Erläuterungen im Anhang anzugeben.

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