Kodexkonsultation 2022 gestartet – mit Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
Auswirkungen auf den Lagebericht und die Erklärung zur Unternehmensführung
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat letzten Freitag den Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 beschlossen und den Konsultationsprozess dazu gestartet.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zweierlei. Zum einen sollen neue Grundsätze und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen aufgenommen werden. Zum anderen sollen bestehende Grundsätze und Empfehlungen an die Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) angepasst werden.
Werden die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt und wird den neuen Empfehlungen gefolgt, ergeben sich insbesondere die folgenden Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung:
- Nach dem FISG hat der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten. Nach der Empfehlung A.5 des Kodexentwurfs sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale dieser Systeme beschrieben und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.
- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme oder der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügen. Mindestens ein weiteres Mitglied soll über die komplementären Kompetenzen verfügen. Nach der Empfehlung D.4 des Kodexentwurfs sollen in der Erklärung zur Unternehmensführung nähere Angaben zu den besonderen Kenntnissen und Erfahrungen der betreffenden Mitglieder des Prüfungsausschusses auf den genannten Gebieten gemacht werden.
Bis zum 11. März 2022 besteht die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen. Ich werde Sie wie gewohnt über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
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