DCGK 2022 veröffentlicht – mit Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

Auswirkungen auf den Lagebericht und die Erklärung zur Unternehmensführung

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat gestern den neuen DCGK 2022 veröffentlicht und ihn dem BMJ zu Prüfung vorgelegt.

Die Kodexreform 2022 hebt die Bedeutung von ESG hervor, indem bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Außerdem musste der Kodex an das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und an das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) angepasst werden.

Wird den neuen Empfehlungen gefolgt, ergeben sich aus den Kodexänderungen im Vergleich zur Kodexfassung vom 15. Dezember 2019 insbesondere die folgenden Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung:

  • Nach dem FISG hat der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ein angemessenes und wirksames internen Kontrollsystem sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten. Nach der Empfehlung A.5 des DCGK 2022 sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale dieser Systeme beschrieben und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Nach dem FISG muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Nach der Empfehlung D.3 des DCGK 2022 soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Die Erklärung zur Unternehmensführung soll die betreffenden Mitglieder des Prüfungsausschusses nennen und nähere Angaben zu ihrem Sachverstand auf den genannten Gebieten enthalten.

Der neue Kodex wird mit der Bekanntmachung durch das BMJ im Bundesanzeiger in Kraft treten. Wann dies der Fall ist, ist noch nicht bekannt. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen bzw. für die Berichterstattung über die Corporate Governance der Gesellschaft in der Erklärung zur Unternehmensführung.

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Dr. Bernd Kliem

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