EU-Taxonomie - Europäisches Parlament gibt grünes Licht für ergänzenden delegierten Rechtsakt um die Tätigkeitsfelder Gas- und Kernenergie

Seit Vorliegen der Übersetzungen am 9. März 2022 in alle Sprachen der EU-Mitgliedstaaten gilt der ergänzende delegierte Rechtsakt als offiziell erlassen.

Bereits am 2. Februar 2022 hatte die Europäische Kommission den ergänzenden delegierten Rechtsakt um die Tätigkeitsfelder Gas- und Kernenergie verabschiedet (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2022). Mit diesem werden bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Gas- und Kernenergie in die Liste der von der EU-Klima-Taxonomie erfassten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen. Seit Vorliegen der Übersetzungen in alle Sprachen der EU-Mitgliedstaaten gilt der ergänzende delegierte Rechtsakt seit dem 9. März 2022 als offiziell erlassen.

Im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens können aber sowohl das Europäische Parlament wie auch der Rat der Europäischen Union während eines Zeitraums von vier Monaten (sog. „scrutiny period“), der einmal um zwei Monate verlängert werden kann, Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch hätte zur Konsequenz, dass der delegierte Rechtsakt zur Ergänzung um die Tätigkeitsfelder Gas- und Kernenergie nicht in Kraft treten kann. Da die Aufnahme dieser Tätigkeitsfelder in die EU-Klima-Taxonomie in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird und auch von der Platform on Sustainable Finance äußerst kritisch beurteilt wurde (siehe Stellungnahme vom 21. Januar 2022), kommt diesem Prüfungszeitraum im Fall des ergänzenden delegierten Rechtsakts besondere Aufmerksamkeit zu.

Gestern wurde nun ein Antrag auf Einspruch gegen den delegierten Rechtsakt im Europäischen Parlament abgewiesen (siehe Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2022). 278 Abgeordnete stimmten für den Einspruch, 328 dagegen und 33 enthielten sich. Für eine absolute Mehrheit wären 353 der 705 Stimmen nötig gewesen.

Das Europäische Parlament (erneut) wie auch der Rat können bis zum Ende der Einspruchsfrist über eine Ablehnung abstimmen, daher wird es formal erst am 11. Juli 2022 Gewissheit geben. Dem Vernehmen nach ist mit der gestrigen Abstimmung aber davon auszugehen, dass kein Einspruch mehr eingelegt wird. Wenn keiner der Mitgesetzgeber Einwände erhebt, wird der ergänzende delegierte Rechtsakt nach Ablauf des Prüfungszeitraums in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2023 gelten. Ich werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Zu weiteren PwC Blogs

Contact

Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

To the top