Dritter Entwurf der EU-Leitlinien zur Vergütungsberichterstattung verfügbar

Neue Entwurfsfassung nach über dreijähriger Pause

Börsennotierte Gesellschaften müssen einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG – d.h. einen Bericht rund um die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung – erstellen. Dies galt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.

Die EU-Richtlinie, auf der die aktienrechtlichen Vorgaben beruhen, sieht vor, dass die EU-Kommission Leitlinien zur standardisierten Darstellung des Vergütungsberichts erlässt. Die finale Fassung dieser Leitlinien liegt auch nach der erstmaligen Erstellungspflicht bisher noch nicht vor, die letzte Entwurfsfassung stammte aus dem Juli 2019. Nun ist seit kurzem eine neue, geringfügig geänderte bzw. ergänzte dritte Entwurfsfassung verfügbar. Wie die bisherigen beiden Entwurfsfassungen enthält auch die neue Entwurfsfassung im Wesentlichen Empfehlungen und Anregungen zur Darstellung in Form standardisierter Tabellen, bei dieser Gelegenheit teilweise aber auch inhaltliche Auslegungen der EU-Vorschriften.

Zwei Aspekte halte ich im Zusammenhang mit den EU-Leitlinien für besonders wichtig. Zum einen wird auch die finale Leitlinienfassung unverbindlich sein. Dies gilt für die jetzt vorliegende dritte Entwurfsfassung erst recht. Zum anderen können inhaltliche Auslegungen der EU-Vorschriften, die in den EU-Leitlinien vorgenommen werden, nur insoweit für Zwecke der aktienrechtlichen Vergütungsberichterstattung herangezogen werden, wie sie nicht im Widerspruch zu § 162 AktG stehen.

Über den weiteren Verlauf werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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Dr. Bernd Kliem

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