EFRAG bespricht Arbeitspapiere erster sektorspezifischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung - Die Arbeit am zweiten Set von Entwürfen schreitet voran

Bis November 2023 sollen mit sektorspezifischen Standards in Form von delegierten Rechtsakten bis zu 10 Sektoren, bis November 2025 insgesamt 41 Sektoren abgedeckt werden.

Im November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihr erstes Set an Entwürfen für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, den sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS), an die Europäische Kommission übergeben, die Vorgaben für sektorübergreifende Angabepflichten umfassen (siehe hierzu meinen Blogeintrag vom 23. November 2022).

Parallel dazu begann die EFRAG Ende des Jahres 2022, sich mit einem sog. Set 2 zu beschäftigen, das erste sektorspezifische ESRS sowie ESRS für kapitalmarktorientierte KMUs beinhalten soll. Darüber hinaus sind weitere ESRS für Unternehmen außerhalb der EU, Standards zur freiwilligen Berichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMUs sowie nachgelagerte Ergänzungen zu den geforderten Angaben der Wertschöpfungskette aus dem ersten Set der ESRS geplant.

Bis November 2023 sollen mit sektorspezifischen Standards in Form von delegierten Rechtsakten bis zu 10 Sektoren, bis November 2025 insgesamt 41 Sektoren abgedeckt werden.

Eine öffentliche Konsultation von Entwürfen der Berichtsstandards wird noch im ersten Halbjahr 2023 erwartet. Neben Standardentwürfen für kapitalmarktorientierte KMUs werden Konsultationen zu Entwürfen der folgenden Sektoren erwartet:

  • Mining, Quarrying and Coal
  • Oil and Gas (Mid- and Downstream)
  • Oil and Gas (Upstream and Services)
  • Road transport
  • Agriculture, Farming and Fishing

Darüber hinaus sollen der Planung nach mit dem Set 2 Standards zu den Sektoren Motor Vehicles (Manufacturing), Textiles, Food and Beverages sowie Energy bis November 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden.

Welchen Sektoren ein Unternehmen zugeordnet wird, wird mithilfe sog. NACE Codes sowie des zu verabschiedenden ESRS SEC 1 Standards, der ebenfalls im ersten Halbjahr 2023 öffentlich konsultiert werden soll, bestimmt. Ein Entwurf wurde von der EFRAG hier veröffentlicht.

Bei der Sektorzuordnung wird auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit abgestellt. Danach ist entscheidend, ob die im durch den ESRS SEC 1 definierten Sektor erwirtschafteten Umsatzerlöse relativ über 10% der Umsatzerlöse aus allen Wirtschaftstätigkeiten liegen und/oder ob Wirtschaftstätigkeiten, die einem Sektor zugeordnet werden, mit wesentlichen Auswirkungen für das berichtende Unternehmen verbunden sind. Ein Unternehmen kann somit mehreren Sektoren zugeordnet werden. In solchen Fällen sind alle relevanten sektorspezifischen Standards anzuwenden.

Den geplanten Zeitablauf zu den sektorspezifischen Standards und der damit verbundenen Verabschiedung als delegierte Rechtsakte hat die EFRAG im August 2022 besprochen (Sie finden ihn hier). Die EFRAG verweist erneut auf Personalmangel für die zeitgerechte Erstellung der Entwürfe. Es ist daher abzuwarten, ob der ursprüngliche Zeitplan unter diesen Umständen eingehalten werden kann.

Am 15. Februar 2023 tagte die Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) der EFRAG, um über ein Arbeitspapier zum sektorspezifischen ESRS des Sektors “Mining, Quarrying and Coal”, welcher als “Pilotstandard” strukturell für alle kommenden sektorspezifischen Standards umgesetzt werden soll, zu diskutieren. Das Arbeitspapier kann hier eingesehen werden. Zu den Sektoren Oil and Gas (Upstream and Services) und Oil and Gas (Mid- and Downstream) hatte die EFRAG Arbeitspapiere aus der frühen Entwicklungsphase veröffentlicht.

Aus den Papieren geht hervor, dass der Inhalt größtenteils auf bereits vorhandenen Berichtsstandards, insbesondere der Global Reporting Initiative (GRI) und des Sustainability Accounting Standards Boards (SASB), aufbaut. Die Arbeitspapiere befinden sich noch in der Entwicklungsphase, weshalb mit Änderungen zu rechnen ist. Insbesondere ist der Ansatz zur Ermittlung der Wesentlichkeit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags noch nicht final entschieden.

Die Entwürfe zu Standards für kapitalmarktorientierte KMUs befinden sich derzeit in der Erstellung, können jedoch in einer Arbeitsversion öffentlich eingesehen werden. Es werden weitere Änderungen erwartet.

Die Europäische Kommission würdigt derzeit auch das erste Set der sektorübergreifenden ESRS. Nationale Standardsetter und europäische Aufsichtsbehörden haben sich im Januar 2023 öffentlich zu der aktuellen Version der Entwürfe geäußert. Hervorzuheben sind die Stellungnahmen der European Securities and Markets Authority (ESMA), der European Banking Authority (EBA) und der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA).

Neben den oben genannten öffentlichen Konsultationsphasen zum Set 2 der ESRS wird nach der Würdigung durch die Kommission zwischen März und April 2023 eine erneute, sehr kurze Konsultationsphase von ca. vier Wochen zu den sektorübergreifenden Standards erwartet.

Ich werde Sie wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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