EU Taxonomie: Entwürfe delegierter Rechtsakte zu den weiteren vier Umweltzielen und zur Änderung des Klimarechtsakts veröffentlicht

Unternehmen müssen sich auf eine verpflichtende Erstanwendung bereits für das laufende Geschäftsjahr einstellen.

Die Europäische Kommission hat die Entwürfe zweier delegierter Rechtsakte zur EU Taxonomie veröffentlicht und gleichzeitig zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation bis zum 3. Mai 2023 aufgerufen. Eine Veröffentlichung der finalen Rechtsakte ist für Juni 2023 geplant.

Der Entwurf zum sog. Umweltrechtsakt enthält Definitionen der Tätigkeiten sowie die technischen Bewertungskriterien für die bisher noch nicht zu berichtenden Umweltziele 3-6. Diese Ziele umfassen:

  • die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • und den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Der zweite Entwurf enthält Änderungen des Klimarechtsakts. Neben Anpassungen der technischen Bewertungskriterien bereits bestehender Tätigkeiten sollen neue Tätigkeiten zusätzlich aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten von Zulieferern für den Automobil- und Mobilitätssektor sowie Tätigkeiten im Bereich der Luftfahrt.

Durch die vorgeschlagene Anpassung des delegierten Rechtsakts zu den Berichtspflichten sehen die Entwürfe eine Erstanwendung bereits für die Berichterstattung über das (kalendergleiche) Geschäftsjahr 2023 vor. Die bisher kodifizierte Übergangsphase, wonach die Berichterstattung über neue Umweltziele erst zwölf Monate nach Veröffentlichung des zugehörigen delegierten Rechtsakts erfolgen muss (Artikel 8, Abs. 5), soll ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen soll nach den Entwürfen der Europäischen Kommission ein Übergangsjahr der Berichterstattung eingeführt werden, in dem nur Angaben zur Taxonomiefähigkeit (eligibility) der neuen Wirtschaftstätigkeiten zu erfolgen haben. Dieses Übergangsjahr betrifft die Berichterstattung “in 2024”, d.h. Angaben über das Geschäftsjahr 2023. Diese schrittweise Einführung wäre konsistent zur Einführung der Umweltziele 1-2 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in den Jahren 2022 und 2023.

Eine ausführlichere Beschreibung zu den geplanten Anpassungen finden Sie im Sustainability Blog Beitrag meiner Kollegin Nicolette Behncke.

Die offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission sowie alle Entwürfe und ein Formblatt zur Beteiligung an der öffentlichen Konsultation finden Sie hier.

Mit dem EU Taxonomy Navigator hat die Europäische Kommission zusätzliche verschiedene Online-Tools veröffentlicht, die die Anwender bei der Umsetzung der EU Taxonomie unterstützen sollen. Zur Verfügung stehen aktuell der Taxonomie-Kompass, der Taxonomie- Rechner sowie eine Übersicht der bisher veröffentlichten FAQs.

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Peter Flick

Peter Flick

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Frankfurt am Main

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