IFRS 18 veröffentlicht – IASB beendet das Projekt Primary Financial Statements

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat heute IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.

Der IASB hat heute den neuen IFRS Rechnungslegungsstandard IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht (Link). IFRS 18 ist das Ergebnis des Projekts Primary Financial Statements, das es zum Ziel hatte, die Darstellung finanzieller Informationen zu verbessern und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 wird künftig IAS 1 – Presentation of Financial Statements ersetzen.

Zu den wichtigsten Änderungen durch IFRS 18 gehören:

  1. Einführung von zwei verpflichtenden Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung:
    1. Operativer Gewinn oder Verlust und
    2. Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern

    Die Zwischensummen basieren auf der Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu drei Kategorien: operativ, investiv und Finanzierung

  2. Erweiterte Anhangangaben zu Erträgen und Aufwendungen, u.a. in Form von Angaben zu öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen, die nicht durch IFRS-Rechnungslegungsstandards spezifiziert werden, sondern von dem Management des Unternehmens definiert wurden (Management-Defined Performance Measures, MPM).
  3. Einführung eines verpflichtenden Ausgangspunkts für die indirekte Ermittlung des Cashflows der betrieblichen Tätigkeit (operativer Gewinn oder Verlust) sowie Aufhebung der Klassifizierungswahlrechte für Zinsen und Dividenden.
  4. Für Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten (u.a. Banken, Versicherungen und Unternehmen, die Finanzierungen für Kunden anbieten) wird es hinsichtlich der Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verschiedenen Kategorien gesonderte Vorschriften geben, damit Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in dem operativen Gewinn oder Verlust ausgewiesen werden.

Die Anwendung von IFRS 18 wird für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 – vorbehaltlich des Endorsement durch die EU – verpflichtend sein, wobei der Standard für die entsprechende Vergleichsperiode bereits anzuwenden ist. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Vorbereitung auf die Umsetzung von IFRS 18 zu beginnen, um die neuen Anforderungen rechtzeitig erfüllen zu können. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Erstanwendung von IFRS 18 zu unterstützen.

Für eine ausführliche Darstellung der Neuerungen verweisen wir auf die Ende April erscheinende Ausgabe unserer International Accounting News.

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Udo Kalk-Griesan

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