Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Covenants
Am vergangenen Montag hat der IASB Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Covenants im Zusammenhang mit langfristigen Darlehensverhältnissen als kurz- oder langfristig veröffentlicht.
Damit findet ein Vorgang sein Ende, der im Januar 2020 mit der Veröffentlichung des Änderungsstandards an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ begonnen hatte. Der verpflichtende Anwendungszeitpunkt der in 2020 veröffentlichten Änderung wurde nämlich aufgrund von im Rahmen einer Agenda-Entscheidung aufgedeckten nicht beabsichtigten Konsequenzen der Neuregelung zunächst verschoben, um die nunmehr erfolgte weitere Klarstellung abzuwarten.
Nunmehr gilt künftig Folgendes:
- Eine Verbindlichkeit ist als langfristig einzustufen, wenn das bilanzierende Unternehmen am Abschlussstichtag ein substanzielles Recht besitzt, die Erfüllung um mindestens 12 Monate zu verschieben.
- Hängt das Recht, die Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens 12 Monate zu verschieben davon ab, dass innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag Bedingungen erfüllt werden, haben diese Bedingungen keinen Einfluss auf den Ausweis als kurz- oder langfristig.
- Für als langfristig klassifizierte Verbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag an die Einhaltung von Bedingungen anknüpfen, sind zwingend bestimmte Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, etwaig bestehende Risiken einschätzen zu können.
Ein zwischenzeitlich vorgesehener separater Ausweis von als langfristig klassifizierten Verbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft sind, wird nicht mehr gefordert.
Die Änderungen sind retrospektiv auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige frühere Anwendung ist – vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements - zulässig.
Die Pressemitteilung zur Veröffentlichung finden Sie unter nachfolgendem Link.