Reverse Factoring: IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 7 und IFRS 7
Mit den Änderungen werden insbesondere zusätzliche verpflichtende Anhangangaben im Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Vereinbarungen aufgenommen.
Abschlussadressaten sind regelmäßig an Informationen zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen interessiert und stufen diese typischerweise als entscheidungsrelevant ein. Die zusätzlichen Anhangangaben sollen die Transparenz solcher Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko in den Abschlüssen der Unternehmen erhöhen.
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich.
Die Pressemitteilung des IASB zur Veröffentlichung der Änderungen erreichen Sie über folgenden Link.