Informationsanfrage (Request for Information) zu IFRS 15

Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten.

Der IASB hat am letzten Donnerstag den Post-implementation Review (PIR) zu den erstmals verpflichtend in 2018 anzuwendenden Accounting Standard IFRS 15 “Erlöse aus Verträgen mit Kunden” mit der Veröffentlichung einer Informationsanfrage (Request for Information) fortgesetzt. Ziel eines PIRs ist es, die Auswirkungen neuer Standards oder größerer Standardänderungen einige Zeit nach ihrer erstmaligen Anwendung zu beurteilen. Damit soll überprüft werden, ob es grundlegende Fragen zur Angemessenheit und Klarheit der Kernziele oder Prinzipien der neuen Vorschriften gibt. Zusätzlich soll eine Bewertung des Nutzens der Anwendung der neuen Vorschriften sowie der Kosten für ihre Umsetzung und Prüfung vorgenommen werden.

Im Detail werden die Adressaten um Feedback zu folgenden Themen gebeten:

  • Gesamtbeurteilung des IFRS 15
  • Identifizierung von Leistungsverpflichtungen
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Bestimmung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung
  • Prinzipal-Agenten-Beziehungen
  • Bilanzierung von Lizenzen
  • Angaben, einschließlich Kosten-Nutzen-Überlegungen
  • Übergangsvorschriften
  • Zusammenwirken mit anderen Standards
  • Konvergenz zwischen IFRS 15 und FASB Topic 606

Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten. Die Pressemitteilung des IASB mit Link zum PIR erreichen Sie hier.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Udo Kalk-Griesan

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