Platform on Sustainable Finance (PSF) richtet Mechanismus zur Befragung von Interessengruppen zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie ein
Über die Webseite der Europäischen Kommission (EU Kommission) können Stakeholder mithilfe eines Fragebogens Vorschläge für neue Wirtschaftstätigkeiten oder zur Änderung bestehender Wirtschaftstätigkeiten einreichen.
Am 17.10.2023 informierte die Platform on Sustainable Finance (PSF) über die Einrichtung eines Mechanismus, um Interessengruppen in die Überarbeitung und Ausweitung der Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie einzubeziehen („Stakeholder-Request-Mechanism“). Über die Webseite der Europäischen Kommission (EU Kommission) können Stakeholder mithilfe eines Fragebogens Vorschläge für neue Wirtschaftstätigkeiten oder zur Änderung bestehender Wirtschaftstätigkeiten einreichen. Dieser Mechanismus soll grundsätzlich unbefristet fortgesetzt werden, allerdings stellt der 15. Dezember 2023 ein wichtiges Datum dar, da sämtliche bis dahin eingereichte Vorschläge von der technischen Arbeitsgruppe der Plattform bearbeitet werden. Die PSF nimmt Vorschläge zu allen sechs Umweltzielen entgegen, d.h. auch für die vier Ziele, die im Jahr 2024 (d.h. regelmäßig über das Geschäftsjahr 2023) erstmalig zu berichten sein werden (über den sog. Umweltrechtsakt hatte ich am 14. Juni informiert).
Die PSF unterstützt die EU Kommission bei der Entwicklung der technischen Bewertungskriterien für alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie. Die eingebrachten Vorschläge der Stakeholder werden im Rahmen dieser Tätigkeit berücksichtigt. Um dem Anspruch der EU-Taxonomie gerecht zu werden, sind die Vorschläge idealerweise u.a. mit wissenschaftsbasierten und technischen Nachweisen zu versehen, um darzulegen, wie die neue oder geänderte Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag leistet, ohne andere Umweltziele wesentlich zu beeinträchtigen. Eine “Erfolgsgarantie” zur Umsetzung der Vorschläge besteht nicht, da die PSF sich aufgrund von Ressourcenknappheit das Recht vorbehält, die eingereichten Anträge und Wirtschaftstätigkeiten zu priorisieren. Zudem ist die EU Kommission nicht an die eingereichten Vorschläge oder die Empfehlungen der PSF gebunden, d.h. letztlich entscheidet die EU Kommission unabhängig über Änderungen der betreffenden delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie.
Die EU-Taxonomie ist ein ambitioniertes und komplexes System mit zahlreichen Auslegungsfragen für die berichtspflichtigen Unternehmen. Dieser Mechanismus ermöglicht berichtenden Unternehmen auf Basis ihrer Erfahrungen aus den ersten Berichtsjahren Vorschläge direkt und unkompliziert einreichen zu können. Auch wenn keine Garantie gegeben werden kann, dass die Vorschläge auch umgesetzt werden, bietet dieser Mechanismus insbesondere bis zum 15. Dezember 2023 zumindest einen direkten Draht zur PSF und damit zumindest mittelbar zur EU Kommission. Ich halte Sie wie gewohnt über die u.U. maßgeblich von diesem Mechanismus geprägten, weiteren Entwicklungen zur EU-Taxonomie auf dem Laufenden.
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