ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2023
Die ESMA führt Schwerpunkte des Vorjahres auch für die Prüfungen der Abschlüsse für 2023 fort. Klimawandel und das makroökonomische Umfeld bleiben die zentralen Themen.
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am gestrigen Mittwoch, den 25. Oktober 2023, die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht (ESMA Public Statement). Diese sind von den europäischen Enforcern bei der Prüfung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 von kapitalmarktorientierten Unternehmen zu berücksichtigen. Erwartungsgemäß wird die BaFin - wie in den Vorjahren – noch zusätzliche nationale Schwerpunkte festlegen.
Die Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse betreffen unverändert klimabezogene Sachverhalte sowie die Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfelds. Weiterhin gibt die ESMA erneut Hinweise in Bezug auf Alternative Leistungskennzahlen (APMs) und weist auf die Berücksichtigung ihrer Leitlinien hin. Außerdem erfolgt die Erinnerung an die Anwendung des Europäischen Einheitlichen Elektronischen Formats (ESEF).
Die Erklärung enthält bezüglich der finanziellen Berichterstattung auch Überlegungen zur erstmaligen verpflichtenden Anwendung des IFRS 17 sowie zu Änderungen des IAS 12 in Bezug auf die Pillar II-Steuergesetze.
In Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung wurden als gemeinsame Schwerpunkte die Angaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie und die Angaben zu Klimazielen einschließlich dazugehöriger Maßnahmen und Fortschritte festgelegt. Als dritten Schwerpunkt benennt die ESMA Angaben im Zusammenhang mit sog. Scope-3-THG-Emissionen. Ein Enforcement der nichtfinanziellen Berichterstattung wird in Deutschland mit der Umsetzung der CSRD eingeführt werden.
Die ESMA betont erneut die Verantwortung der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien der Emittenten sowie die Überwachungsrolle der Prüfungsausschüsse bei der Gewährleistung der Gesamtintegrität des jährlichen Finanzberichts und der Umsetzung interner Kontrollen.
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